Fischbach drängt auf Umsetzung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs in Heimen

Berlin – Der Pflegebedürftigkeitsbegriff muss auch in den vollstationären Pflegeeinrichtungen vernünftig umgesetzt werden. Dieses Ziel will die neue Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Ingrid Fischbach, noch bis zur Bundestagswahl verfolgen. Das kündigte sie auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblattes an.
Sie wolle „die Pflegeselbstverwaltung in die Pflicht nehmen“, sagte Fischbach. Eine Umsetzung könne nur mit angepassten Personalschlüsseln – also aktualisierten Landesrahmenverträgen – erfolgen. „Blockadehaltungen werde ich nicht tolerieren“, machte sie deutlich.
Fischbach betonte, sie habe außerdem bereits die Verbände sämtlicher Kosten- und Einrichtungsträger angeschrieben und um Informationen gebeten, was sie tun, um die Personalausstattung in Heimen zu verbessern. „Die gesetzlichen Voraussetzungen dafür haben wir geschaffen“, so Fischbach.
Das Anfang dieses Jahres in Kraft getretene Pflegestärkungsgesetz II stellte das Begutachtungssystem in der Pflege um. Statt des Pflegeaufwandes in Minuten soll nun anhand von kleinteiligen Fragestellungen der Grad der Selbstständigkeit der begutachteten Personen gemessen werden. Darin richten sich die Leistungen aus, auf die die zu Pflegenden einen Anspruch haben.
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