Bundesregierung will Pflegereform evaluieren
Berlin – Die Bundesregierung will nach eigenen Angaben die Umsetzung der Pflegereform systematisch überprüfen. Eine „umfassende begleitende wissenschaftliche Evaluation“ untersuche vor allem, wie die Pflegebedürftigkeit anhand der neuen Pflegegrade festgestellt werde, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion in Berlin.
Überprüft würden dabei alle beteiligten Akteure, um eventuelle Optimierungs- und Anpassungsmöglichkeiten auszuloten. Ferner gehe es um die finanziellen Auswirkungen der beiden Gesetze auf andere Leistungsträger, vor allem die für die Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe zuständigen Träger der Sozialhilfe.
Der Pflegebedürftigkeitsbegriff definiert, wer welche Ansprüche auf Leistungen der Pflegeversicherung hat. Gab es bis zur Einführung der Pflegereform Anfang dieses Jahres drei Pflegestufen, werden Leistungsempfänger jetzt in fünf Pflegegrade eingestuft.
Sie reichen von geringer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (Pflegegrad eins) bis zur schwersten Beeinträchtigung, die mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung einhergeht (Pflegegrad fünf). Maßstab ist die Selbstständigkeit der Person. Prüfer des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung besuchen die Antragsteller und schlagen aus fachlicher Sicht eine Einstufung vor. Die Pflegekasse entscheidet.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: