Fitness-Tracker schwächeln beim Datenschutz

Darmstadt/Frankfurt – Fitness-Tracker sind enorm beliebt. Immer mehr Menschen nutzen die mobilen Geräte, um eigene Bewegungs- und Gesundheitsdaten zu sammeln und auszuwerten. Allein im ersten Quartal 2016 wurden weltweit knapp 20 Millionen der mobilen Überwachungsgeräte verkauft. Doch ihr Einsatz ist nicht unumstritten. Denn die erhobenen Daten sind meist nur unzureichend vor unberechtigten Zugriffen geschützt. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Studie der Technischen Universität (TU) Darmstadt.
Fitness-Tracker zeichnen gelaufene Kilometer auf, messen Herzfrequenz und Puls oder dokumentieren Schlafzeiten und Kalorienverbrauch. „Zunehmend werden die Daten jedoch nicht für den ursprünglichen Zweck, sondern von Dritten verwendet“, warnte Studienautor Ahmad-Reza Sadeghi. Gemeinsam mit seinem Team hat der Professor für Systemsicherheit am Profilbereich Cybersecurity (CYSEC) deshalb die Datensicherheit der Alltagshelfer untersucht. Dabei wurden 17 Angebote genau unter die Lupe genommen.
Das Ergebnis: Zwar sichern alle cloud-basierten Tracking-Systeme die Datenübertragung mit dem verschlüsselten Protokoll HTTPS. Trotzdem gelang es den Forschern in allen Fällen, die aufgezeichneten Daten zu manipulieren. Von den untersuchten Fitness-Trackern nutzen die meisten keine Schutzmechanismen, nur vier Hersteller verwenden geringfügige Maßnahmen zum Schutz der Integrität – also der Unversehrtheit und Unveränderbarkeit – der Daten. Fünf Geräte synchronisieren die Fitness-Daten zwar nicht mit einem Onlinedienst, speichern sie aber unverschlüsselt und für jeden lesbar auf dem Smartphone.
Aus Sicht der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) ein Grund mehr, das Thema Datensicherheit auch beim E-Health-Gesetz in den Fokus zu stellen: „Bei der Umsetzung darf auf keinen Fall Schnelligkeit vor Qualität gehen“, mahnte Kammerpräsident Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach. Im Interesse der Patienten und der Ärzteschaft gelte es, alle notwendigen Voraussetzungen für eine sichere Speicherung und Übermittlung persönlicher Gesundheitsdaten zu schaffen. Auch im Umgang mit Angeboten, bei denen Patienten freiwillig Informationen preisgäben, sei Vorsicht geboten.
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