Vermischtes

Krankenkassen dürfen Anschaffung von Fitness-Trackern unterstützen

  • Montag, 19. September 2016
Uploaded: 12.06.2015 19:33:40 by mis

Bonn – Der um sich greifende Trend zur Vermessung und ständigen Überwachung des eigenen Körpers hat mittlerweile auch die Krankenkassen und die Aufsichtsbehörden er­reicht. Das berichtet das Bundesversicherungsamt (BVA) in seinem gerade erschiene­nen Jahresbericht 2015. Danach hat das Amt den Krankenkassen untersagt, von ihren Ver­sicher­ten die Nutzung sogenannter Fitness-Apps zu fordern, um Bonusleistungen zu erhalten. Das BVA hat den Kassen außerdem untersagt, von Versicherten Gesund­heits­daten von Fitness-Trackern zu verlangen.

„Die Krankenkassen können ihren Versicherten zwar unter anderem für regelmäßige In­anspruchnahme qualitätsgesicherter Angebote zur Förderung eines gesundheits­be­wuss­ten Verhaltens einen Bonus gewähren. Sportliche Betätigungen zählen hierzu aber nur dann, wenn sie nachweisbar unter fachlicher Anleitung erfolgen“, argumentierte das BVA im Jahresbericht. Es betonte: „Da die von den Versicherten gesammelten Bewegungs­da­ten daher nicht für die Aufgabenerfüllung der Kasse geeignet sind, ist die Nutzung der Da­ten nicht erforderlich und daher auch datenschutzrechtlich unzulässig!“

Hiervon zu unterscheiden sei allerdings die Frage, ob Krankenkassen Zuschüsse für Fit­ness-Tracker und ähnliche Geräte als eine Form der in ihrer Satzung geregelten Bonus­leistungen gewähren könnten. Dies ist nach Auffassung des BVA durchaus gerecht­fer­tigt, „denn den Versicherten könnte nach den gesetzlichen Grundlagen der Bonus auch ohne jede Zweckbindung in bar ausgezahlt werden. Ein Zuschuss zur Anschaffung eines Fitness-Trackers ist dann ebenfalls (erst recht) zulässig“, argumentierte das Amt.

hil

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