Ausland

Flugbegleiterin in Frankreich: Brustkrebs als Berufskrankheit anerkannt

  • Freitag, 28. August 2026
Flugbegleiterin Stewardess
/kasto, stock.adobe.com
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Paris – Eine Flugbegleiterin hat in Frankreich nach langem juristischem Kampf die Anerkennung ihrer Brustkrebserkrankung als Berufskrankheit erreicht. Das Gericht von Bayonne verwies in einem nun bekannt gewordenen Urteil von Juli auf die Nachtarbeit, ionisierende Strahlung und Passivrauchen. Diese Faktoren könnten die Erkrankung demnach befördert haben.

Die heute 59 Jahre alte Sophie Lainault hatte von 1989 bis 2019 als Flugbegleiterin und Kabinenchefin für Air France gearbeitet. In den 30 Jahren kam sie auf 12.600 Flugstunden, davon mehr als 6.500 in der Nacht. Ihr Antrag auf Anerkennung ihrer Erkrankung war von zwei Behörden zunächst abgelehnt worden. Zweieinhalb Jahre kämpfte Lainault vor Gericht. Die Entscheidung ermöglicht es ihr nun, früher in Rente zu gehen.

„Es ist mein größter Wunsch, dass diese Entscheidung anderen Frauen den Weg öffnet“, sagte Lainault. In Frankreich ist Brustkrebs nicht auf der Liste der Berufskrankheiten aufgeführt, was die Anerkennung als solche erschwert. Manche Arbeitsbedingungen gelten jedoch als brustkrebsfördernd, etwa Nachtarbeit, ionisierende Strahlung und hormonaktive Stoffe.

Die Fluggesellschaft Air France erklärte, dass sie an dem Verfahren nicht beteiligt gewesen sei. Die Gesundheit der Mitarbeiter habe jedoch Priorität.

Mit etwa 13.000 Todesfällen jährlich in Frankreich ist Brustkrebs die tödlichste Krebsart für Frauen. Die französische Agentur für Arbeitsschutz soll 2027 eine Studie zum Zusammenhang zwischen Brustkrebs und Nachtarbeit, Strahlung und chemischen Substanzen veröffentlichen.

afp

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