Vermischtes

Foodwatch-Abfrage zeigt Lücken bei Lebensmittelkontrollen

  • Mittwoch, 24. Juni 2026
/industrieblick, stock.adobe.com
/industrieblick, stock.adobe.com

Berlin – Bei der amtlichen Überwachung von Lebensmittelbetrieben gibt es nach einer Abfrage der Verbraucherorganisation Foodwatch Lücken. Im vergangenen Jahr wurden 70,2 Prozent der vorgeschriebenen Routinekontrollen tatsächlich vorgenommen, wie Foodwatch nach Daten für gut die Hälfte der knapp 400 zuständigen Kommunalbehörden mitteilte.

Geschäftsführer Chris Methmann sagte, das System der Lebensmittelüberwachung sei „am Limit“. Foodwatch fordert zur Entlastung, dass alle Kontrollergebnisse veröffentlicht werden sollten. Dies schaffe einen Anreiz für Betriebe, Vorgaben einzuhalten. Bei weniger Beanstandungen müssten Ämter insgesamt weniger kontrollieren.

Für die Auswertung erfragte die Organisation bei den 398 Behörden jeweils die Zahl der vorgeschriebenen und erfolgten Routinekontrollen. Antworten für 2025 kamen von 248 Ämtern.

Demnach hätten bei diesen Behörden 484.157 planmäßige Kontrollen vorgenommen werden sollen – gemacht wurden 339.668. Alle für 2025 vorgesehenen planmäßigen Kontrollen auch tatsächlich umsetzen konnten 13 Prozent der Behörden, die Antworten zurückmeldeten.

Zuständig für die Lebensmittelüberwachung sind die Länder. Eine Verordnung des Bundes schreibt aber Mindestabstände für die Kontrollbesuche vor, die sich nach Risikoklassen der Betriebe richten. Eine Neuregelung von 2020 legte fest, dass es seltener Routinekontrollen geben muss – aber mit dem Ziel, mehr Kapazitäten für anlassbezogene Kontrollen bei Problembetrieben zu schaffen.

Der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure erklärte, es könne und solle nie hinter jedem Koch ein Kontrolleur stehen. Befürchtungen von 2020 hätten sich aber leider bewahrheitet, dass Sollvorgaben auf dem Papier harmonisiert wurden, aber nicht ein Kontrolleur mehr eingestellt worden sei.

„Es wird heute weniger kontrolliert“, sagte der Vorsitzende Maik Maschke. Eine Verringerung sollte jedoch „immer das Ergebnis einer guten Unternehmerleistung und nicht der Kassenlage der öffentlichen Hand geschuldet sein“, mahnte er.

dpa

Diskutieren Sie mit:

Deutsches Ärzteblatt bei Google bevorzugen

Wenn Sie Deutsches Ärzteblatt als bevorzugte Quelle festlegen, können Inhalte von uns in Ihren Google-Ergebnissen sichtbarer erscheinen.

Jetzt bei Google bevorzugen

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung