Ausland

Verunreinigtes Mineralwasser: Foodwatch verklagt Konzerne Nestlé und Sources Alma

  • Donnerstag, 22. Februar 2024
/picture alliance, CFOTO
/picture alliance, CFOTO

Paris – Nach Medienrecherchen über verunreinigtes Mineralwasser in Frankreich hat die Verbraucherschutz­organisation Foodwatch die Konzerne Nestlé und Sources Alma verklagt.

Die Hersteller hätten Verbraucher „getäuscht, abgezockt und betrogen“, erklärte Ingrid Kragl von Foodwatch Frankreich gestern. „Niemand steht über dem Gesetz – auch kein multinationaler Konzern wie Nestlé.“ Die Klage wegen Verletzung von EU-Vorschriften wurde in Paris eingereicht.

Die Zeitung Le Monde hatte Ende Januar berichtet, dass der Nestlé-Konzern und andere Hersteller von Mine­ralwasser im Verdacht stehen, Quellwasser auf illegale Weise desinfiziert zu haben. Nestlé gab dazu bekannt, diese Techniken benutzt, aber inzwischen eingestellt zu haben. Dazu zählten etwa die Desinfektion durch Aktivkohle oder UV-Strahlen.

Diese Verfahren sind für Leitungswasser durchaus erlaubt, nicht aber für Quell- und Mineralwasser, das als natürlich reines Wasser erheblich teurer verkauft wird. „Das Ziel war immer, die Lebensmittelsicherheit zu garantieren“, betonte Nestlé. Das Wasser der betroffenen Marken, zu denen Perrier und Vittel zählen, werde mittlerweile nicht mehr behandelt.

Foodwatch will dabei auch die Rolle des französischen Staates klären – den Berichten zufolge war die Regie­rung spätestens seit 2021 über die Praktiken informiert. Eine Untersuchungskommission bestätigte 2022, dass die illegale Desinfektion von Quellwasser weit verbreitet sei. Der Bericht wurde allerdings nicht veröffent­licht.

Foodwatch erklärte, Paris habe weder die Europäische Kommission noch die Mitgliedstaaten über die Nicht­konformität der von Nestlé Waters und Sources Alma vermarkteten Produkte informiert. Die Organisation bat daher nach eigenen Angaben die EU-Kommissarin für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Stella Kyria­kides, um eine Stellungnahme. Ob die Produkte auch in Deutschland verkauft wurden, blieb zunächst unklar.

afp

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung