Fördermöglichkeiten für ambulante Versorgung in Bayern ausgeweitet

München – Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) fördert ab sofort Niederlassungen und Anstellungen von Rheumatologen, Neurologen und Psychiatern in Planungsbereichen, in denen für diese Fachrichtungen festgelegte Mindestquoten innerhalb der jeweiligen Arztgruppen unterschritten werden.
Diese Mindestquotenregelung soll sicherstellen, dass zum Beispiel in der Gruppe der Nervenärzte jeweils ausreichend Neurologen und ausreichend Psychiater in der Versorgung sind. Innerhalb der Arztgruppe der Fachinternisten besteht eine Mindestquote für die Rheumatologie.
„Mit der neuen Mindestquotenförderung schaffen wir konkrete Anreize für Niederlassungen und Anstellungen. Damit stärken wir die fachärztliche Versorgung und ermöglichen den Patientinnen und Patienten in Bayern eine möglichst wohnortnahe Behandlung“, erklärte der Vorstand der KV – Christian Pfeiffer, Peter Heinz und Claudia Ritter-Rupp.
Ordnet der Landesausschuss in einem Planungsbereich Zulassungsbeschränkungen in den jeweiligen Arztgruppen an, können bei Unterschreiten der Minimalquoten dennoch Ärzte beziehungsweise Psychotherapeuten mit entsprechendem Fachgebiet zugelassen werden.
Die Förderhöhe entspricht den bestehenden Regelungen für Regionen mit drohender Unterversorgung: Niederlassungen werden mit einmalig 72.000 Euro unterstützt. Für Anstellungen gewährt die KV über zwei Jahre hinweg 4.800 Euro pro Quartal sowie zusätzlich einmalig 18.000 Euro für Investitionskosten.
Besonders groß ist der Bedarf laut der KV derzeit unter anderem in folgenden Regionen: Für die Rheumatologie in der Region Donau-Iller und Westmittelfranken, für die Psychiatrie in der Stadt und im Landkreis Coburg, in Schweinfurt und in den Landkreisen Kronach, Tirschenreuth und Neumarkt in der Oberpfalz. Für die Neurologie besteht ein hoher Bedarf insbesondere im Landkreis Dingolfing-Landau.
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