Politik

Bayern: Gesetz zur Entbürokratisierung in der Pflege vom Kabinett beschlossen

  • Dienstag, 28. Juli 2026
/picture alliance, dpa, Jens Wolf
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München – Mit Änderungen des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes soll die Entbürokratisierung in der Pflege vorangetrieben werden. Wie Gesundheits- und Pflegeministerin Judith Gerlach (CSU) bekanntgab, wurde heute der Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Pflegeaufsicht beschlossen.

„Mit unserer bayerischen Pflegereform gehen wir einen großen Schritt und entlasten mit neu gestalteten Prüfstrukturen Pflegeeinrichtungen im großen Umfang von überbordender Bürokratie“, erläuterte Gerlach.

Konkret werde man bei den Prüfungen Doppelstrukturen abbauen, den Verwaltungsaufwand reduzieren und die Zusammenarbeit der beteiligten Prüfstellen verbessern. Damit würden Prozesse vereinfacht und entschlackt.

Darüber hinaus sollen die Prüfungen in den stationären Pflegeeinrichtungen neu ausgerichtet werden. Die Aufgaben des Medizinischen Dienstes (MD) und der Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) würden deutlich abgegrenzt, hieß es vom Ministerium.

Laut den Planungen wird zukünftig ausschließlich der MD Regelprüfungen durchführen. Die FQA dagegen werden sich künftig überwiegend um die Beratung von Pflegeeinrichtungen kümmern – Regelprüfungen durch FQA entfallen.

Man trage dafür Sorge, dass der Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner dadurch nicht gemindert wird, betonte Gerlach. Auffällige Einrichtungen würden weiterhin konsequent überprüft.

„Die FQA kann ihren Fokus und ihre Aufmerksamkeit und auch die Beratungsschwerpunkte künftig unabhängig von der aufwendigen Planung und Durchführung von jährlichen Regelprüfungen setzen, wo sie im Sinne einer Qualitätsentwicklung erforderlich ist. Zugleich wollen wir die Beratung stärken, damit Mängel möglichst frühzeitig erkannt und behoben werden können.“

Ein weiterer Schwerpunkt der Gesetzesinitiative ist ein angestrebter verbesserter digitaler Informationsaustausch zwischen den Prüfstellen. Unter anderem sollen Prüfergebnisse künftig strukturierter und schneller ausgetauscht werden, wodurch Auffälligkeiten schneller erkannt und Mehrfachabfragen bei den Einrichtungen vermieden werden können.

Neben dem Prüfgeschehen in der stationären Pflege sind zudem strukturelle und inhaltliche Anpassungen für ambulant betreute Wohngemeinschaften sowie für Einrichtungen und Wohnformen der Eingliederungshilfe vorgesehen, um beispielsweise Dokumentationspflichten und die pflegerischen Anforderungen für diese Wohnformen bedarfsgerecht anzupassen.

Für die Heimaufsicht in Bayern erfolgt damit die zweite Stufe der Entbürokratisierung, nachdem zum 1. Januar 2025 bereits eine Flexibilisierung von baulichen und personellen Mindestanforderungen auf den Weg gebracht wurde. Diese wurde im Rahmen der Ausführungsverordnung zum Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (AVPfleWoqG) umgesetzt.

EB/aha

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