Forderung nach Psychotherapeuten-KV stößt auf Kritik

Mainz – Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Rheinland-Pfalz hat die Forderung der Allianz Deutscher Ärzteverbände nach einer eigenen KV für Psychotherapeuten zurückgewiesen. Das Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung wolle einzig die Ausbildung optimieren.
„Warum sollen sie, die seit fast 20 Jahren in den KVen gut mit den ärztlichen Kollegen zusammenarbeiten, aus der KV hinausgeworfen werden? Es wird doch kein neuer Beruf geschaffen“, sagte Peter Andreas Staub, Mitglied des Vorstands der KV Rheinland-Pfalz. Staub ist selbst Psychotherapeut.
„Bei einer Reform der Psychotherapeutenausbildung, wie sie die Politik im Augenblick betreibt, entsteht ein eigener Heilberuf, der nicht mehr in die KVen passt“, hatte die Allianz deutscher Ärzteverbände vor wenigen Tagen argumentiert. Zu der Allianz gehören unter anderem der Hartmannbund, der NAV-Virchowbund und der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa).
Dies sieht Staub anders: „Mit dem Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung wird kein neuer approbierter Heilberuf geschaffen, der eine eigene Kassenpsychotherapeutische Vereinigung rechtfertigt“
Das neue Gesetz schaffe eine verbesserte und qualitativ höherwertige Ausbildung durch das Direktstudium der Psychotherapie, das mit dem künftigen Abschluss einer staatlichen Prüfung zur Erteilung der Approbation führe, sagte er. Damit werde die Aus- und Weiterbildung zum Psychotherapeuten mit der Aus- und Weiterbildung der Ärzte vergleichbar.
Er sieht auch keine Konkurrenz zwischen den Behandelnden, sondern vielmehr eine Kooperation, die verbessert werden könne. Bundeseinheitliche Standards in der Psychotherapieausbildung, die eine bundesweite Vergleichbarkeit bei der staatlichen Prüfung ermöglichten, lägen im Sinne des Patientenschutzes und somit auch im Interesse der Ärzteschaft, argumentiert er.
„Vor dem Hintergrund zunehmender psychischer Erkrankungen und langer Wartezeiten auf Psychotherapien brauchen wir zukünftig mehr und qualitativ gesicherte psychotherapeutische Behandlungskapazitäten sowie eine optimierte Zusammenarbeit aller psychotherapeutisch Tätigen. Das Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung ist hierzu ein wichtiger Baustein“, so sein Fazit.
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