Ärztetag fordert weitere Änderungen an Reform der Psychotherapeutenausbildung

Münster – Der 122. Deutsche Ärztetag in Münster hat den Gesetzgeber aufgefordert, weitere Änderungen an dem Gesetzentwurf zur Reform der Ausbildung der Psychologischen Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten vorzunehmen. Die Abgeordneten erkannten zwar an, dass der Gesetzgeber auf zuvor geäußerte Kritik der Ärzteschaft reagiert und entscheidende Stellen des Gesetzentwurfes bereits geändert habe. Weitere Änderungen müssten jedoch folgen.
So würden die Zusammenfassung und die Verkürzung der bisherigen Berufsbezeichnungen „Psychologischer Psychotherapeut“ (PP) und „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut“ (KJP) zu „Psychotherapeut“ entschieden abgelehnt.
Psychotherapeuten seien eben nicht nur PP und KJP, sondern auch Ärzte mit einer entsprechenden Weiterbildung, betonten die Abgeordneten. Nur die differenzierten Berufsbezeichnungen verdeutlichten den Patienten, vor welchem fachlichen Hintergrund psychotherapeutische Leistungen erbracht würden. In diesem Sinne forderte der Ärztetag den Gesetzgeber nachdrücklich auf, in allen Gesetzen einheitlich die Berufsbezeichnung „Psychologischer Psychotherapeut“ zu verwenden.
Medikation nur in ärztlicher Zuständigkeit
Zudem kritisierten die Abgeordneten, dass der Gesetzentwurf für Psychologische Psychotherapeuten, anders als bei Medizinstudierenden, keine längere zusammenhängende Praxisphase vorsehe, in der klinisch-praktische Fähigkeiten in der Behandlung psychisch erkrankter Menschen vor Erteilung der Approbation unter Anleitung und Supervision geübt und vertieft werden.
Der 122. Deutsche Ärztetag sprach sich deshalb dafür aus, die Erlaubnis zur selbstständigen Ausübung von Heilkunde nicht bereits auf der Grundlage des im Gesetzentwurf vorgesehenen Umfangs an berufspraktischen Einsätzen zu erteilen, sondern ein 48 Wochen umfassendes klinisches und strukturiertes Praktikum in (teil-)stationären Einrichtungen zur Behandlung von psychischen und psychosomatisch erkrankten Menschen als letzten Abschnitt des Studiums vorzusehen.
„Maßnahmen zur Feststellung und Wiedererlangung der physischen Gesundheit gehören nicht in den Kompetenzbereich von PP“, betonten die Abgeordneten darüber hinaus und forderten, im Gesetz klarzustellen, dass ursächlich behandelbare somatische Erkrankungen mit psychischen Folgestörungen ärztlich diagnostiziert und angemessen therapiert werden müssten.
Zudem forderte der Ärztetag, dass Medikation und Feststellung von Arbeitsunfähigkeit auch weiterhin alleinige ärztliche Zuständigkeiten bleiben müssten. „Es werden auch Kooperationsmodelle mit nichtärztlichen Berufen abgelehnt, die zu einer Aushöhlung der ärztlichen Zuständigkeiten führen“, betonten die Abgeordneten.
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