Forscher prüfen Erweiterung des Neugeborenenscreenings

Heidelberg/Mannheim – Eine Arbeitsgruppe des Universitätsklinikums Heidelberg (UKHD) und der Universität Mannheim will bis zum Jahr 2025 untersuchen, wie genomische Analysen das Neugeborenenscreening erweitern könnten.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert das Projekt namens „Genomic NEWborn screening programs – Legal Implications, Value, Ethics and Society“ (New Lives) über drei Jahre mit rund 1,2 Millionen Euro.
„Obwohl genomisches Neugeborenenscreening kurz davor steht, technisch machbar zu werden, ist die Aufnahme dieser neuen Technologie in die Screeningprogramme mit zahlreichen Herausforderungen verbunden: medizinisch, aber vor allem auch ethisch, rechtlich, gesellschaftlich und psychologisch“, hieß es aus dem Forschungsverbund.
Ziel des Projektes sei, bereits vor einer möglichen Einführung oder Testung eines genomischen Neugeborenenscreeningprogramms in Deutschland ethisch-rechtliche Empfehlungen zu erarbeiten.
Die Projektgruppe will nach eigenen Angaben damit zu einer rechtssicheren, ethisch und gesellschaftlich vertretbaren sowie medizinisch sinnvollen Gestaltung eines zukünftigen genomischen Programms beitragen.
An dem Verbundprojekt beteiligen sich neben Medizinethikern, Psychologen, Genetikern und Pädiatern auch Juristen.
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