Frankreichs Unterhaus stimmt für Verbot von „Konversionsbehandlungen“

Paris – In Frankreich könnten künftig Behandlungen verboten sein, die eine Menschen von seiner Homosexualität oder Geschlechtsidentität abbringen sollen.
Die Nationalversammlung stimmte in der Nacht zu heute in erster Lesung für ein Verbot sogenannter „Konversionsbehandlungen“, wie das Unterhaus des französischen Parlaments mitteilte. Nun muss noch der Senat als zweite parlamentarische Kammer über den Gesetzesvorschlag beraten.
Die beigeordnete Ministerin für Geschlechtergleichstellung und Diversität, Élisabeth Moreno, nannte „Konversionsbehandlungen“ im Parlament unerträgliche Verletzungen der Würde und der menschlichen Integrität. „Sie erniedrigen, sie verletzen und sie töten.“
Dem Vorschlag zufolge soll das Durchführen solcher Praktiken künftig mit zwei Jahren Haft und einer Geldstrafe von 30.000 Euro belegt werden. Voraussetzung ist, dass die körperliche oder mentale Gesundheit eines Menschen durch die Handlungen verschlechtert wurde.
Wenn das Opfer minderjährig ist oder die Tat von einer Autoritätsperson begangen wird, soll die Strafe höher liegen. Der Gesetzesentwurf sieht zudem ein mögliches mehrjähriges Berufsverbot für Mediziner vor, wenn sie „Konversionsbehandlungen“ durchführen.
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