Politik

Bundesrat beschließt Teilverbot von „Konversions­behandlungen“

  • Freitag, 5. Juni 2020
/master1305, stock.adobe.com
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Berlin – Dubiose Therapien zur vermeintlichen Heilung von Homosexualität sind bei Minderjährigen künftig komplett untersagt, bei Volljährigen unter bestimmten Umstän­den.

Nach dem Bundestag hat heute auch der Bundesrat einem entsprechenden Gesetz zum Verbot sogenannter „Konversionsbehandlungen“ zugestimmt. In Kraft treten soll es nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt. Weil es dafür keine festen Fristen gibt, könnten bis dahin noch einige Wochen vergehen.

Die Regelung sieht vor, dass bis zu einem Alter von 18 Jahren Methoden zur Unterdrü­ckung der sexuellen Orientierung komplett verboten sein sollen. Strafen drohen auch, wenn die Betroffenen zwar volljährig sind, aber durch Zwang, Drohung oder Täuschung zu einer derartigen „Umpolungs“-Maßnahme bewegt wurden.

Bei Missachtung des Verbots droht bis zu einem Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe.
Darüber hinaus ist in Zukunft auch die Werbung für „Konversionstherapien“ untersagt.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte das Vorhaben vor einem Jahr ange­schoben und immer wieder gesagt: „Homosexualität ist keine Krankheit“. Durch Konver­sionstherapien entstehe oft schweres körperliches und seelisches Leid. Die angebliche Therapie mache krank und nicht gesund.

Betroffene berichten beispielsweise von Depressionen und Suizidgedanken. Zahlen gibt es nicht, die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, benannt nach dem Sexualwissenschaftler und Mitbegründer der weltweit ersten Homosexuellenbewegung, geht aber von mehr als Tausen­d Fällen pro Jahr aus.

dpa

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