Ärzteschaft

Frauenärztinnen erneut wegen Abtreibungswerbe­verbots vor Gericht

  • Donnerstag, 13. Juni 2019
/Olena Sokalska, stockadobecom
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Berlin – Morgen beginnt vor dem Amtsgericht Tiergarten in Berlin der erste Prozess wegen Verstoßes gegen den neuen, reformierten Strafrechtsparagrafen 219a (Werbe­verbot für Schwangerschaftsabbrüche). Angeklagt sind zwei Berliner Frauenärztinnen, die auf ihrer Homepage darüber informierten, dass in ihrer Praxis Schwangerschafts­ab­brüche mit der medikamentösen Methode möglich sind.

In einem Koalitionskompromiss der Großen Koalition in Berlin war mit der Novelle ver­ein­bart worden, dass Ärzte, Krankenhäuser und weitere Einrichtungen künftig darüber informieren dürfen, dass sie Abtreibungen vornehmen. In einer von der Bundesärzte­kammer geführten Liste soll auch über verschiedene Möglichkeiten und Methoden informiert werden, die die jeweiligen Ärzte anbieten.

Diese Liste, die auch auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklä­rung (BZgA) verfügbar sein soll, wird derzeit erstellt. Die Bundesärztekammer befindet sich nach eigenen Angaben in Gesprächen mit der BZgA und „arbeitet an der Umset­zung und dem Aufbau der technischen Infrastruktur zur Registrierung und Verifizie­rung von Ärztinnen und Ärzten“, wie es auf ihrer Website heißt.

Für Arbeiterwohlfahrt (AWO) ist der Prozess unverständlich, untermauert aber, dass die bestehenden Probleme nicht behoben sind. Die Anklage zeige, „dass die Geset­zesreform keinen Fortschritt gebracht hat“, sagte der AWO-Bundesvorsitzende Wolf­gang Stadler. Frauen hätten „ein Recht auf vollständige, umfassende und aus einer Hand verfügbare medizinische Informationen, um eine für sie sinnvolle Entscheidung treffen zu können“.

Stattdessen verschlechtere sich die Versorgungslage mit Schwangerschaftsabbrüchen zunehmend und „Ärztinnen und Ärzte, die noch Abbrüche durchführen, werden krimi­na­lisiert, wenn sie umfassend darüber informieren“. Neben der Streichung des Para­grafen 219a fordert die AWO eine vollständige Kostenübernahme für Verhütungsmittel für einkommensarme Frauen. Die AWO sprach sich wiederholt dafür aus, den 219a komplett zu streichen.

dpa/may

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