Ärzteschaft

Frauenärztinnen wegen Werbung für Schwangerschafts­abbrüche verurteilt

  • Freitag, 14. Juni 2019
/dpa
/dpa

Berlin – Wegen Verstoßes gegen das kürzlich reformierte Werbeverbot für Schwan­gerschafts­abbrüche (Paragraf 219a Strafgesetzbuch) sind zwei Berliner Frauenärz­tinnen heute vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten zu Geldstrafen ver­urteilt worden. Die Frauen hatten auf der Internetseite ihrer Gemeinschaftspraxis darüber informiert, dass in ihrer Praxis Schwangerschaftsabbrüche mit der medikamentösen Methode möglich sind.

„Die Sachlage ist einfach“, sagte die Vorsitzende Richterin Christine Mathiak. Es sei auch nach der Reform des Paragrafen 219a nicht erlaubt, die Methode der Abtreibung auf der eigenen Webseite zu nennen. Die Richterin betonte, dass sie das Gesetz nicht für verfassungswidrig hält, wohl aber für ein politisch sehr kontroverses Thema. Ihrer Ansicht nach ist das durch die Ärztinnen verübte Unrecht nur „sehr, sehr gering“, fügte Mathiak hinzu.

Die 56- und 52-jährigen Ärztinnen wurden zu je 2.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert und den Paragrafen 219a scharf kritisiert. Die Staatsanwaltschaft hatte jeweils 7.500 Euro Strafe verlangt.

Die Ärztinnen zeigten sich heute enttäuscht über das Urteil. „Es ist sowas von hane­büchen, da hat sich mir der Magen umgedreht“, sagte eine der Medizinerinnen nach der Ver­kün­dung. Beide Medizinerinnen kündigten an, gegen das Urteil vorgehen zu wollen – notfalls wollen sie bis zum Bundesverfassungsgericht ziehen. Sie sind der Auffassung, dass das Gesetz gegen die Berufsfreiheit, die Meinungsfreiheit und die Informations­freiheit von Patientinnen verstößt.

Mehr als hundert Teilnehmer einer Protestkundgebung forderten vor Beginn der Ver­hand­lung den Freispruch der Frauen sowie die komplette Streichung des Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches. Mehrere Organisationen wie der Bundesver­band pro familia, der AWO-Bundesverband, das Bündnis für sexuelle Selbstbestimm­ung und der Arbeitskreis Frauengesundheit hatten zu der Protestkundgebung aufgerufen.

Auch die Berliner Ärztekammer hat heute ihre Kritik an dem Verbot im Vorfeld des Prozesses bekräftigt. Es kollidiere „mit dem berechtigten Informationsanspruch der schwangeren Frauen“, teilte die Kammer mit. Eine möglichst umfassende, sachliche Information und Aufklärung sei besonders bei einem derart weitreichenden Eingriff auch schon im Vorfeld geboten, etwa über die Praxishomepage.

Nach heftigem Ringen zwischen CDU, CSU und SPD hatte der Bundestag im Februar 2019 dem Koalitionskompromiss zum Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche zu­gestimmt. Ärztin dürfen demnach öffentlich machen, dass sie Abbrüche vornehmen. Weitere Informationen etwa über Methoden sind ihnen nicht erlaubt. Sie müss­en dafür an die Bundesärztekammer und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung verweisen.

dpa/afp/may

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung