Ärzteschaft

Ärzte für mehr Informationsfreiheit bei Schwangerschafts­abbrüchen

  • Dienstag, 18. Juni 2019
/dpa
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Berlin/Hamburg – Nach der Verurteilung von zwei Berliner Frauenärztinnen wegen eines Verstoßes gegen das kürzlich reformierte Werbeverbot für Schwan­gerschafts­abbrüche (Paragraf 219a Strafgesetzbuch), fordern Ärzte mehr Informations­frei­heit.

„Frauen in schwierigen Situationen sollten auf Internetseiten gynäkologischer Praxen erfahren können, ob und wie diese zum Schwangerschaftsabbruch beraten und wel­che Behandlungsmöglichkeiten es gibt, um herauszufinden, ob sie sich an andere Stellen wenden müssen“, erklärten die Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin, Margret Stennes, und die Vorsitzende der Berliner KV-Ver­treterversammlung, Christiane Wessel, heute.

Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hatte die beiden Gynäkologinnen vor wenigen Ta­gen zu Geldstrafen ver­urteilt. Die Ärztinnen hatten auf der Internetseite ihrer Gemein­schaftspraxis darüber informiert, dass in ihrer Praxis Schwangerschaftsabbrüche mit der medikamentösen Methode möglich sind.

Das ist aber auch nach der Reform des 219a weiterhin verbo­ten, wie das Gericht ent­schied. Erlaubt ist nur der Hinweis, dass Abbrüche vorgenom­men werden. Für weitere Details muss an die Bundesärztekammer und die Bundes­zentrale für gesundheitliche Aufklärung verwiesen werden.

Scharfe Kritik an der augenblicklichen rechtlichen Regelung kommt auch aus der Ärztekammer Hamburg. Die Kammerdelegierten forderten gestern bei einem Treffen, den Paragrafen 219a aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.

„Wir sprechen an allen Ecken und Enden davon, Menschen mit Kompetenzen auszu­statten, um eigenverantwortlich handeln zu können. Den Frauen, die sich in einer ab­soluten Notlage befinden und dringend Informationen und Hilfe benötigen, sprechen wir dieses Recht auf Information jedoch ab“, kritisierte der Ärtekammerpräsident Pedram Emami.

hil

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