Frist verschoben: Zertifizierte DiGA-Software erst ab Oktober gefordert

Berlin – Praxen, die digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) mit ihrer Praxissoftware verordnen, müssen dafür spätestens ab Oktober ein zertifiziertes Produkt verwenden.
Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen. Die Frist für die Regelung gemäß Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (§ 73 Abs. 9 SGB V) hat sich damit um drei Monate verschoben.
Laut KBV war ursprünglich geplant, dass bereits ab Juli 2024 die erforderliche zertifizierte Software flächendeckend bereitsteht. Allerdings gebe es Umsetzungsprobleme, wodurch erhebliche Verzögerungen bei der Entwicklung der DiGA-Verordnungssoftware entstanden seien.
Eine rechtzeitige Zertifizierung aller Anbieter vor dem 1. Juli konnte der KBV zufolge nicht sichergestellt werden. Deshalb haben KBV und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die Frist um ein Quartal auf den 1. Oktober verschoben.
DiGA-Verordnungssoftware, die bereits von der KBV zertifiziert wurde, dürfe aber auch schon vorher eingesetzt werden.
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