Vermischtes

Verband warnt vor Freischaltung von DiGA über E-Rezept-App

  • Dienstag, 30. Juli 2024
/picture alliance, dpa
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Berlin – Der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung (SVDGV) befürchtet einen Einbruch der Nutzung Digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) durch das neue technische Konzept der Gematik. Dieses sieht vor, dass DiGA künftig nur noch über ihre E-Rezept-App verordnet werden können.

Die Gematik hat das Konzept in der vorvergangenen Woche zur Abstimmung herausgegeben. Es sieht vor, dass Versicherte ihre DiGA-Verordnungen ab Januar 2025 nicht mehr wie bisher mit einem Muster-16-Rezept auf Papier erhalten.

Stattdessen sollen sie mittels elektronischer ID (eID/GesundheitsID) über die E-Rezept-App der Gematik den zur Aktivierung der DiGA notwendigen Freischaltcode generieren. Daraufhin soll dieser den Versi­cherten über Abgabeinformationen der Verordnung bereitgestellt werden.

Aus Sicht der Gematik hat dieses Verfahren viele Vorteile: Es verringere den Zeit- und Wegeaufwand für Versicherte und lasse sie potenziell früher in die DiGA-Nutzung einsteigen, heißt es im technischen Konzept.

Aus Sicht der Ärzte werde sich die DiGA-Verordnung nahtlos in die sonstigen Verfahren integrieren, da sie sie nach dem gleichen Schema ablaufen werde, wie die Verordnung von Arzneimitteln mittels eines E-Rezepts.

DiGA-Hersteller kritisieren "Notlösung"

Aus Sicht des SVDGV, der die DiGA-Hersteller vertritt, handelt es sich hingegen um eine „schnelle Not­lösung“, die den „Zugang zu DiGA nachhaltig behindert“. Denn bisher hätten erst rund zwei Millionen Menschen – 2,7 Prozent der gesetzlich Versicherten – die E-Rezept-App heruntergeladen.

„Wir gehen von einer erheblich geringeren realen Anzahl der Versicherten aus, denen das komplizierte Identifizierungsverfahren vollständig gelungen ist. Denn nur 1,8 Prozent der Versicherten haben die App bislang dafür genutzt, E-Rezepte einzulösen“, schreibt der Verband in seiner Stellungnahme zum Gematik-Konzept.

Zudem hätten erst 1,4 Millionen beziehungsweise 1,9 Prozent der gesetzlich Versicherten eine Gesund­heitsID beantragt. Insgesamt seien deshalb nur rund ein Prozent der in Deutschland ausgestellten E-Rezepte über die App der Gematik eingereicht worden. 80 bis 90 Prozent hingegen würden mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und die übrigen mit dem Papierausdruck eingelöst.

Grund für die geringe Verbreitung sei das aufwendige und technisch komplexe Verfahren für Freischal­tung und Nutzung. Insbesondere das manuelle und mehrstufige Freischaltverfahren, die wiederholte Identifizierung, die komplizierte Benutzerführung würden zu Verzögerungen führen.

Demgegenüber würden viele Patienten eine zeitnahe Versorgung benötigen, da sie unter akuten Be­schwerden leiden. „Wir halten es für unverantwortlich, diesen Patienten aufgrund komplexer Prozesse und technischer Barrieren eine rasche Versorgung vorzuenthalten“, schreibt der Verband in seiner Stellungnahme.

Zudem gefährde die Umsetzung den Innovationsstandort Deutschland und damit die wirtschaftliche Existenz vieler DiGA-Hersteller sowie damit verbundene Arbeitsplätze. Der Entwurf müsse deshalb grundlegend überarbeitet werden.

Es brauche stattdessen einen vollständig barrierefreien Verordnungsprozess. Der Verband schlägt dafür ein Verfahren vor, das auf dem bereits zugelassenen Card-Link-Verfahren bei Arzneimittelverordnungen basiert.

Patienten halten demnach ihre eGK an ihr Smartphone, das über eine Near-Field-Communication-Funk­tion verfügen muss, um dann von zentraler Stelle eine Bestätigung in Form eines kryptografisch gesi­cherten Prüfungsnachweises zu erhalten.

Mit der erhaltenen Bestätigung könne der Patient dann über seine DiGA dem E-Rezept-Server den Auf­trag erteilen, die für ihn vorhandenen Verordnungen dieser DiGA per E-Rezept-Zuweisung an die Kran­kenkasse zu senden. Als Bestätigung könne die DiGA direkt einen Abholcode vom E-Rezept-Server erhalten und den Patienten informieren, sobald der generierte Freischaltcode verfügbar ist.

lau

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