Ärzteschaft

Fristen für Kinder-Früherkennungs­untersuchungen normalisiert

  • Donnerstag, 30. Juni 2022
/Jan H. Andersen, stockadobecom
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Berlin – Die coronabedingten Sonderregelungen für die Kinder-Früherkennungsuntersuchungen U6, U7, U7a, U8 sowie U9 laufen Ende Juni aus. Ab morgen gelten daher wieder die in der Kinder-Richtlinie des Gemeinsa­men Bundesausschusses (G-BA) vorgegebenen Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten.

In den vergangenen drei Monaten galt eine Übergangsregelung, um den Kinderarztpraxen und Eltern den Wiedereinstieg in die bekannte Fristenroutine und das Nachholen von U-Untersuchungen zu erleichtern.

„Ein wichtiges Ziel der Früherkennungsuntersuchungen U6 bis U9 ist es, Entwicklungsauffälligkeiten bei Kin­dern früh zu erkennen und wenn nötig, rechtzeitig zu behandeln“, hieß es aus dem G-BA. Es sei daher sinnvoll, wieder zu den wissenschaftlich begründeten Zeiträumen für die Kinder-Früherkennungsuntersuchungen zurückzukehren.

„Der G-BA behält die Entwicklung der pandemischen Lage genau im Blick und kann, wenn es erforderlich wird, erneut zeitlich begrenzte Sonderregelungen zu seinen Richtlinien beschließen“, versichert der Bundes­ausschuss.

Die Untersuchung U6 soll zwischen dem zehnten und zwölften Lebensmonat erfolgen, die U9 zwischen dem 60. und 64. Lebensmonat.

hil

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