Fristen für Kinder-Früherkennungsuntersuchungen normalisiert

Berlin – Die coronabedingten Sonderregelungen für die Kinder-Früherkennungsuntersuchungen U6, U7, U7a, U8 sowie U9 laufen Ende Juni aus. Ab morgen gelten daher wieder die in der Kinder-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vorgegebenen Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten.
In den vergangenen drei Monaten galt eine Übergangsregelung, um den Kinderarztpraxen und Eltern den Wiedereinstieg in die bekannte Fristenroutine und das Nachholen von U-Untersuchungen zu erleichtern.
„Ein wichtiges Ziel der Früherkennungsuntersuchungen U6 bis U9 ist es, Entwicklungsauffälligkeiten bei Kindern früh zu erkennen und wenn nötig, rechtzeitig zu behandeln“, hieß es aus dem G-BA. Es sei daher sinnvoll, wieder zu den wissenschaftlich begründeten Zeiträumen für die Kinder-Früherkennungsuntersuchungen zurückzukehren.
„Der G-BA behält die Entwicklung der pandemischen Lage genau im Blick und kann, wenn es erforderlich wird, erneut zeitlich begrenzte Sonderregelungen zu seinen Richtlinien beschließen“, versichert der Bundesausschuss.
Die Untersuchung U6 soll zwischen dem zehnten und zwölften Lebensmonat erfolgen, die U9 zwischen dem 60. und 64. Lebensmonat.
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