Neue Leitlinie sieht keine Indikation von Doppler und CTG bei Low-Risk-Schwangerschaften

Witten/Hannover – Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) hat zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) und weiteren Gesellschaften eine S3-Leitlinie „Fetale Überwachung in der Schwangerschaft – Indikation und Methodik zur fetalen Zustandsdiagnostik im low-risk Kollektiv“ vorgestellt.
Die Leitlinie ist als Konsultationsfassung erschienen – Interessierte können sie bis zum 4. August kommentieren.
Im Fokus der Leitlinie stehen Dopplersonografien und Kardiotokogramme (CTGs) bei Low-risk-Schwangerschaften, also bei Schwangerschaften, für die keine erhöhten Risiken für die Mutter oder das ungeborene Kind aufgefallen sind.
CTGs messen die Herzfrequenz des Kindes und die Wehentätigkeit. Die Leitliniengruppe stellt die Evidenz zu den beiden Verfahren und die Methodik ausführlich dar. Sie fragt insbesondere, ob die Verfahren bei Low-Risk-Schwangerschaften das Outcome verbessern. Die Leitlinie richtet sich laut der Autorengruppe an Frauenärztinnen beziehungsweise Frauenärzte und an Hebammen.
Dopplersonografien und CTGs erfolgen laut der Leitliniengruppe mittlerweile im klinischen Alltag nur noch bei Schwangerschaften, bei denen ein erhöhtes Risiko festgestellt wurde. Die Autoren kommen nach der Auswertung der vorhandenen Evidenz ebenfalls zum Schluss, dass die Untersuchungen bei den Low-Risk-Schwangerschaften nicht notwendig sind.
Die Leitlinie wurde von der DGGG, der DEGUM sowie der Deutschen Stiftung für Frauengesundheit gefördert.
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