Frühe Nutzenbewertung wird auf Krankenhausarzneimittel ausgeweitet

Berlin – Arzneimittel, die ausschließlich auf den stationären Versorgungsbereich beschränkt sind, werden künftig einer frühen Nutzenbewertung unterzogen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mitgeteilt. Der Ausschuss beruft sich auf Änderungen durch das Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AMVSG).
Maßgeblicher Grund für die Entscheidung sei, dass der Gesetzgeber mit dem AMVSG endgültig klargestellt habe, dass der Erstattungsbetrag für Arzneimittel auch für den stationären Versorgungsbereich als Höchstpreis Geltung beanspruche, erklärte der G-BA. Parallel zu der gesetzlichen Klarstellung hat der G-BA ein Verfahren zur Anpassung seiner Verfahrensordnung eingeleitet, das in Kürze abgeschlossen sein soll, wie es hieß.
„Um weitestgehende Transparenz über unsere Verfahren zu gewährleisten, erhalten auch schon bei laufenden Beratungen die pharmazeutischen Unternehmer entsprechende Hinweise. Weiterhin werden die Neuregelungen auch schon bei laufenden Freistellungsverfahren berücksichtigt“, erklärte der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Josef Hecken.
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