Politik

Arztinformations­system: „G-BA-Beschlüsse können nicht verkürzt werden“

  • Dienstag, 20. Februar 2018
/Vladimir Zhupanenko, stock.adobe.com
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Berlin – Marc Oppermann vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat sich dafür ausgesprochen, dass der Beschluss des G-BA zur frühen Nutzenbewertung eines neuen Arzneimittels eins zu eins in das geplante Arztinformationssystem (AIS) übernommen wird. Weniger oder mehr Informationen in das AIS aufzunehmen, sei gar nicht möglich, sagte Oppermann heute auf der 23. Handelsblatt-Jahrestagung „Pharma 2018“ in Berlin. Denn bei den Beschlüssen handle es sich um politische Entscheidungen, die nicht für das AIS verkürzt werden könnten.

Mit dem Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz hatte der Gesetzgeber dem G-BA aufgegeben, innerhalb eines Monats nach der Festlegung der frühen Nutzenbewertung eines neuen Arzneimittels eine maschinenlesbare Fassung zu dem Beschluss zu veröffentlichen, die in der Praxissoftware im Rahmen eines AIS abgebildet wird. Die Einzelheiten will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in einer Rechtsverordnung festlegen, die jedoch nicht vor Abschluss der Regierungsbildung veröffentlicht werden soll. Ziel des Vorhabens ist es, dass Ärzte mehr Informationen über den Zusatznutzen neuer Arzneimittel erhalten und diese Medikamente in der Folge auch häufiger verordnen.

Berling: „Keine Steuerung durch die Krankenkassen“

Ärzteschaft, Pharmaindustrie und Krankenkassen diskutieren seit Monaten darüber, wie das Arztinformationssystem ausgestaltet sein sollte. „Wir fordern, dass das AIS reine Informationen enthält“, betonte der stellvertretende Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Niedersachsen, Jörg Berling, auf der Tagung. „Es muss zur Verfügung stehen, während wir den Patienten in der Praxis behandeln. Die Regressgefahr darf durch seine Verwendung nicht erhöht werden. Es darf keine Steuerung durch die Krankenkassen geben. Und das System darf nicht zu mehr Bürokratie führen.“ Zudem dürften die Ärzte nicht auf den Kosten für das Update der PVS-Systeme sitzen bleiben.

„Wir fordern eine schmale Information“, betonte Berling. Wer in die Tiefe gehen wolle, müsse die Möglichkeit haben, weitere Dokumente anzuklicken. „Der Arzt muss aber entscheiden können, was er anklicken will“, so der KV-Vize. „Und der Arzt muss die Option behalten, ein Arzneimittel verordnen zu können, auch wenn der Patient zu einer Subgruppe gehört, für die das Arzneimittel keinen Zusatznutzen erhalten hat.“ Immerhin sei es ja ein zugelassenes Medikament. 

Ursprünglich war die frühe Nutzenbewertung des G-BA als Basis für die anschließende Preisverhandlung zwischen dem Hersteller des Medikaments und dem GKV-Spitzenverband gedacht. „Wir finden gut, dass die G-BA-Beschlüsse nun auch als Evidenzquelle anerkannt und den Ärzten zur Verfügung gestellt werden sollen“, sagte Oppermann. Den gesetzlichen Auftrag umzusetzen, sei jedoch schwierig.

fos

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