Vermischtes

Fünf Empfehlungen für weniger Bürokratie in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • Donnerstag, 4. April 2024
/David, stock.adobe.com
/David, stock.adobe.com

München – Die Bürokratie treibt bundesweit auch Ärzte und Krankenkassen um. Fünf Vorschläge für weniger Bürokratie im Gesundheitswesen hat jetzt die Siemens-Betriebs­krankenkasse vorgelegt.

„Genau wie Ärztinnen, Ärzte und Kliniken leiden auch Krankenkassen unter Bürokratiemonstern, die sie von ihrer wichtigen Aufgabe – der Versichertenbegleitung und -beratung – abhalten“, hieß es von der Kranken­kasse.

Demnach sollte zum Beispiel die „befristete Ersatzbescheinigung“ wegfallen, die erstellt wird, wenn Versi­cherte ihre Kran­kenversichertenkarte verloren haben.

„Dieser zusätzliche Aufwand für Versicherte ist unnötig, denn Praxen und Kassen haben bereits eine digitale Kommunikations­schnittstelle, in der sie die Versicherungsfrage schnell und unbürokratisch lösen könnten“, hieß es von der Kasse. Gemeint ist damit die digitale Schnittstelle „KIM“.

Darüber hinaus schlägt die Kasse vor, auch die Familienversicherung komplett digital einzurichten. Bislang ist dazu eine Originalunterschrift der Versicherten gefordert. Bürokratie einsparen kann man aus Sicht der Kasse auch, wenn der Medizinische Dienst (MD) digital aufgerüstet würde.

„Die Schnittstelle zwischen MD und Krankenkasse ist digitalisiert. Zwischen MD und Praxen jedoch findet noch eine analoge Kommunikation statt, das heißt, die Ärztinnen und Ärzte müssen die Unterlagen ausdru­cken oder kopieren und versenden sie per Post“, kritisiert die Kasse. Sinnvoll sei, alle Vorgänge zu digitalisie­ren, zum Beispiel über eine Erweiterung der KIM-Schnittstelle zwischen Praxen und MD.

Viertens schlägt die Kasse ein vereinfachtes Verfahren für freiwillig Versicherte vor. Hintergrund ist, dass frei­willig versicherte Beschäftigte, die eine Rente beziehen, vom Rentenversicherungsträger einen Beitragszu­schuss zur Krankenversicherung erhalten.

„Die Zahlung nimmt allerdings einen unnötigen Umweg: Der Rentenversicherungsträger überweist dem Ver­sicherten den Zuschuss und dieser überweist den Zuschuss wiederum an die Krankenkasse. Dieser Ablauf ist frustrierend und ineffizient und ließe sich einfach lösen, indem die Rentenversicherung die Zahlung direkt an die Krankenkasse tätigt“, so die SBK.

Eine echte Entlastungsmöglichkeit sieht die Kasse auch bei pflegenden Angehörige. Die Entlastungsleistun­gen nähmen nur wenige pflegende Angehörige in Anspruch, weil das Abrechnungsverfahren kompliziert und kleinteilig sei. „Am sinnvollsten wäre es, den Betrag von 125 Euro monatlich pauschal auf den Pflegebetrag aufzuschlagen“, schlägt die Krankenkasse vor.

hil

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung