Politik

G-BA bearbeitet knapp 97 Prozent der Verfahren fristgerecht

  • Freitag, 8. April 2022
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Berlin – Im Jahr 2021 bearbeitete der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) insgesamt 699 Verfahren. Wie der heute vorgelegte Fristenbericht des G-BA zeigt, konnten 664 Verfahren fristgerecht bearbeitet werden, das entspricht 96,5 Prozent.

Im Vergleich zu 2020 steigerte der G-BA zudem die Gesamtanzahl seiner Beschlüsse im Jahr 2021 von 673 auf 735, was einer Steigerung von 9,2 Prozent entspricht. Die Zuwächse sind vor allem in den Unterausschüssen Arzneimittel (308 Beschlüsse, zuvor 205) und Qualitätssicherung (175 Beschlüsse, zuvor 154) zu verzeichnen.

Von den noch 145 laufenden Verfahren mit gesetzlicher Frist werden laut G-BA voraussichtlich 142 innerhalb der entsprechenden Frist abgeschlossen, drei würden die vorgebenen Fristen bereits über­schreiten.

Bei diesen handelt es sich um Verfahren zur Neukonzeption der Entwicklung von planungsrelevanten Qualitätsindikatoren, zur Festlegung von Regelbeispielen für Prognosezweifel und um das Qualitäts­sicherungsverfahren (QS-Verfahren) Schizophrenie aus dem Unterausschuss Qualitätssicherung.

Bezüglich der Verzögerungen bei Verfahren zu den Qualitätsindikatoren wird im Bericht darauf verwie­sen, dass die Beratungen „vor dem Hintergrund festgestellter Umsetzungsschwierigkeiten“ noch nicht abgeschlossen werden konnten – eine entsprechende Information an das Bundesgesundheitsministe­rium (BMG) sei erfolgt.

Die Beschlussfassung zu den Regelbeispielen für begründete erhebliche Zweifel an der von dem Kran­kenhausträger getroffenen Prognose bei Mindestmengen soll spätestens Mitte 2022 erfolgen. Laut Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) von 2021 sollte der G-BA diese Beispiele eigentlich mit Wirkung zum 1. Januar 2022 festlegen.

Bereits seit längerem zieht sich das Verfahren zum sektorenübergreifenden QS-Verfahren Schizophrenie. Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) legte seit 2017 meh­rere Berichte vor. Aktuell arbeitet das IQTIG an einer Machbarkeitsprüfung zu einem QS-Verfahren. Die Abgabe ist laut G-BA auf Ende März 2022 terminiert.

Im Anschluss seien die Beratungen über den IQTIG-Abschlussbericht sowie die Beauftragung des Insti­tuts mit der Erstellung der erforderlichen Spezifikationen vorgesehen. Mit Vorlage der Spezifikations­empfehlungen durch das IQTIG könne die Erarbeitung der themenspezifischen Bestimmungen zum Verfahren QS Schizophrenie Anfang 2023 beginnen. Ein Verfahrensstart wäre damit frühestens im Jahr 2024 möglich, so der G-BA.

aha

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