Gemeinsamer Bundesausschuss informiert über Qualitätsverträge

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) veröffentlicht ab sofort eine monatlich aktualisierte Übersicht zu den Qualitätsverträgen in Deutschland. Mit Qualitätsverträgen soll modellhaft erprobt werden, ob sich über gezielte Anreize die Qualität einer Behandlungsleistung verbessern lässt.
Sie werden zeitlich befristet abgeschlossen. Die Vertragspartner entscheiden über die Qualitätsziele und das jeweilige Anreizmodell. Solche Anreize können beispielsweise einmalige oder erfolgsabhängige Zahlungen sein. Aber auch nicht monetäre Anreize wie die Empfehlung eines Krankenhauses durch die Krankenkasse sind möglich.
Die Verträge sind bei vier stationären Leistungsgruppen möglich: der endoprothetische Gelenkversorgung, der Prävention des postoperativen Delirs bei der Versorgung von älteren Patienten, der Respiratorentwöhnung von langzeitbeatmeten Patienten sowie der Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen im Krankenhaus.
In seiner Übersicht führt der G-BA aus, welche Krankenkassen und Krankenhäuser an den jeweiligen Verträgen beteiligt sind, um welche Behandlungsleistung es geht und welche Qualitätsziele vereinbart wurden.
Patienten können so zum Beispiel sehen, welche Krankenhäuser weitergehende Qualitätsmaßnahmen erproben und davon gegebenenfalls die Auswahl der stationären Behandlung abhängig machen.
Krankenkassen und Krankenhäuser können mittels der Übersicht prüfen, welche Qualitätsverträge bestehen, denen sie möglicherweise beitreten möchten.
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