Politik

Gemeinsamer Bundesausschuss informiert über Qualitätsverträge

  • Donnerstag, 23. Dezember 2021
/Song_about_summer, stock.adobe.com
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Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) veröffentlicht ab sofort eine monatlich aktualisierte Übersicht zu den Qualitätsverträgen in Deutschland. Mit Qualitätsverträgen soll modellhaft erprobt wer­den, ob sich über gezielte Anreize die Qualität einer Behandlungsleistung verbessern lässt.

Sie werden zeitlich befristet abgeschlossen. Die Vertragspartner entscheiden über die Qualitätsziele und das jeweilige Anreizmodell. Solche Anreize können beispiels­weise einmalige oder erfolgsabhängige Zahlungen sein. Aber auch nicht monetäre Anreize wie die Empfehlung eines Krankenhauses durch die Krankenkasse sind möglich.

Die Verträge sind bei vier stationären Leistungsgruppen möglich: der endoprothetische Gelenkversor­gung, der Prävention des postoperativen Delirs bei der Versorgung von älteren Patienten, der Respirator­entwöhnung von langzeitbeatmeten Patienten sowie der Versorgung von Menschen mit geistiger Behin­derung oder schweren Mehrfachbehinderungen im Krankenhaus.

In seiner Übersicht führt der G-BA aus, welche Krankenkassen und Krankenhäuser an den jeweiligen Verträgen beteiligt sind, um welche Behandlungsleistung es geht und welche Qualitätsziele vereinbart wurden.

Patienten können so zum Beispiel sehen, welche Krankenhäuser weitergehende Qualitäts­maßnahmen erproben und davon gegebenenfalls die Auswahl der stationären Behandlung abhängig machen.

Krankenkassen und Krankenhäuser können mittels der Übersicht prüfen, welche Qualitäts­verträge bestehen, denen sie möglicherweise beitreten möchten.

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