Politik

G-BA beschließt Versicherteninformation zur neuen Früherkennung von Lungenkrebs

  • Freitag, 19. Dezember 2025
/Prostock-studio, stock.adobe.com
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Berlin – Mit dem Lungenkrebsscreening tritt im Jahr 2026 das erste streng risikoadaptierte Krebsscreening in Deutschland in Kraft. Als Teil des neuen Angebots hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gestern die Versicherteninformation zu dieser Untersuchung einstimmig beschlossen.

Die Broschüre soll anspruchsberechtigten Versicherten helfen, zu entscheiden, ob sie die freiwillige Früherkennung nutzen wollen. Anspruchsberechtigt sind langjährige, aktive oder ehemalige Raucherinnen und Raucher zwischen 50 und 75 Jahren.

Wer mindestens 25 Jahre im Umfang von rechnerisch mindestens 15 Packungsjahren geraucht hat oder noch raucht, zählt zur Risikogruppe. Das neue Früherkennungsangebot mittels Niedrigdosis-Computertomographie (LDCT) hatte der G-BA im Juni 2025 als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen.

Die Versicherteninformation erläutert nicht nur den Ablauf der Untersuchung sondern auch Vor- und Nachteile, die Strahlenbelastung durch die eingesetzte LDCT sowie das Risiko falsch-positiver Befunde und Überdiagnosen. Zeitnah wird auch eine Fassung in leichter Sprache angeboten.

„Ziel der neuen Früherkennung ist es, Lungenkrebs bei Raucherinnen und Rauchern früh zu diagnostizieren, zeitnah die Behandlung zu ermöglichen und so die Überlebenschancen zu erhöhen“, sagt Bernhard van Treeck, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des zuständigen Unterausschusses.

Die „beste Medizin“ im Kampf gegen Lungenkrebs sei aber nach wie vor, mit dem Rauchen aufzuhören. Deshalb enthalte die Versicherteninformation auch ausführliche Hilfestellungen zur Tabakentwöhnung.

Damit das vom G-BA im Juni 2025 beschlossene Früherkennungsangebot, zu dem die Versicherteninformation gehört, im nächsten Jahr auch von Ärztinnen und Ärzten abgerechnet werden kann, wird ergänzend der Bewertungsausschuss die Höhe der ärztlichen Vergütung für die neue Leistung vereinbart.

Ein solcher Beschluss muss spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten des G-BA-Beschlusses vorliegen. Der Bewertungsausschuss kann die aktive Nutzung der Abrechnungsziffern aber auch auf spätere Quartale verlagern. Im konkreten Fall war der G-BA-Beschluss Anfang September 2025 in Kraft getreten.

gie

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