Politik

G-BA: Deutschland einer der weltweit attraktivsten Arzneimittelmärkte

  • Donnerstag, 7. Februar 2013
Uploaded: 02.08.2012 15:20:38 by mis
Josef Hecken Lopata

Berlin – Ein positives Fazit der sogenannten frühen Nutzenbewertung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute in Berlin gezogen. „Auch mit der frühen Nutzenbewertung ist und bleibt Deutschland einer der weltweit attraktivsten Märkte für innovative Arzneimittel“, sagte der unparteiische Vorsitzender des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Arzneimittel, Josef Hecken.

Nach mehr als zwei Jahren habe sich gezeigt, dass der Bundesausschuss einen belegten Zusatznutzen häufiger anerkannt habe als dies in anderen Ländern der Europäischen Union (EU) der Fall sei. Laut Hecken erreichen in Deutschland etwa 64 Prozent der neuen Arzneimittel eine positive Bewertung. In anderen EU-Ländern sei das Ergebnis bei nur knapp 50 Prozent der bewerteten Wirkstoffe positiv.

Die pharmazeutische Industrie kritisiert das Verfahren dennoch: „Das primär auf Kostendämpfung statt Versorgungsqualität ausgerichtete Verfahren macht es Herstellern immer schwerer, innovative Produkte auf den Markt zu bringen“, hieß es Anfang Januar in einer Stellungnahme des Bundesverbandes der Arzneimittelhersteller, des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie, des Verbandes Forschender Arzneimittelhersteller und des Verbandes ProGenerika.

Nach dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz werden seit Anfang 2011 neu zuge­lassene Arzneimittel einer frühen Nutzenbewertung unterzogen. Der G-BA beurteilt deren Zusatznutzen gegenüber dem therapeutischen Standard. Ausschlaggebend für die Bewertung sind in der Regel patientenrelevante Endpunkte, also spürbare Verbesserungen für die Patienten.

Anlass für die heutige Stellungnahme des G-BA war die Bewertung des Wirkstoffes Ivacaftor für die Patientengruppe Jugendliche ab zwölf Jahre und Erwachsene. Der G-BA attestiert hier einen beträchtlichen Zusatznutzen und für die Patientengruppe der Kinder von sechs bis elf Jahren einen geringen. Das Arzneimittel ist zur Behandlung der zystischen Fibrose zugelassen.

Die G-BA-Entscheidungen sind laut Hecken vor allem mit denen in Ländern wie Frankreich oder den Niederlanden vergleichbar, die ebenfalls eine Zusatznutzenbewertung vornähmen. Länder mit ökonomischer Bewertung und Erstattungsobergrenze wie England, Schottland oder Schweden erlaubten hingegen keinen direkten Vergleich. Dort würden Wirkstoffe häufig aus ökonomischen Gründen komplett von der Erstattungsfähigkeit zu Lasten des nationalen Gesundheitssystems ausgeschlossen.

Auch pharmazeutische Unternehmen können laut Hecken von der Bewertung profitieren, „wenn sie Forschung und Entwicklung auf Wirkstoffe konzentrieren, die einen wissenschaftlich messbaren Mehrwert haben. Im Mittelpunkt muss immer eine substanzielle Verbesserung der Patientenversorgung stehen“, betonte der G-BA-Vorsitzende.    hil

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