G-BA legt Qualitätsindikatoren für Qualitätsberichte fest
Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Indikatoren beschlossen, zu denen Krankenhäuser in ihren Qualitätsberichten für 2016 ihre Ergebnisse veröffentlichen müssen. Neue Qualitätsindikatoren sind zum Beispiel bei der Hüftendoprothesenversorgung, der hüftgelenksnahen Femurfraktur mit osteosynthetischer Versorgung und den gynäkologischen Operationen hinzugekommen. Insgesamt müssen 216 der 238 Qualitätsindikatoren aus der externen stationären Qualitätssicherung in den Berichten abgebildet werden.
Um einen Vergleich der Behandlungsqualität zwischen den Einrichtungen zu ermöglichen, dokumentieren die Krankenhäuser ihre Arbeitsergebnisse in derzeit 24 Leistungsbereichen. Dazu gehören zum Beispiel der kathedergestützte Einsatz einer Herzklappe und sowie die Endoprothetik. Nicht jeder der dabei verwendeten Qualitätsindikatoren ist jedoch geeignet, Ärzten und Patienten entscheidungsrelevante und allgemeinverständlich nachvollziehbare Informationen zu liefern. Welche Qualitätsindikatoren im Qualitätsbericht eines Krankenhauses veröffentlicht werden, legt der G-BA jährlich fest.
Dem Beschluss des G-BA zur Festlegung der Qualitätsindikatoren für das Jahr 2016 liegt der Bericht „Krankenhausbezogene öffentliche Berichterstattung von Qualitätsindikatoren der externen stationären Qualitätssicherung – Empfehlungen des IQTIG zum Erfassungsjahr 2016“ zugrunde. Er wird in Kürze auf den Internetseiten des Instituts für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) veröffentlicht.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: