Politik

G-BA legt Qualitätsindikatoren für Qualitätsberichte fest

  • Freitag, 16. Juni 2017

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Indikatoren beschlossen, zu denen Krankenhäuser in ihren Qualitätsberichten für 2016 ihre Ergebnisse veröffent­lichen müssen. Neue Qualitätsindikatoren sind zum Beispiel bei der Hüftendopro­thesen­versorgung, der hüftgelenksnahen Femurfraktur mit osteosynthetischer Versor­gung und den gynäkologischen Operationen hinzugekommen. Insgesamt müssen 216 der 238 Qualitätsindikatoren aus der externen stationären Qualitätssicherung in den Berichten abgebildet werden.

Um einen Vergleich der Behandlungsqualität zwischen den Einrichtungen zu ermög­lichen, dokumentieren die Krankenhäuser ihre Arbeitsergebnisse in derzeit 24 Leis­tungsbereichen. Dazu gehören zum Beispiel der kathedergestützte Einsatz einer Herz­klappe und sowie die Endoprothetik. Nicht jeder der dabei verwendeten Qualitäts­indi­katoren ist jedoch geeignet, Ärzten und Patienten entscheidungsrelevante und allge­mein­verständlich nachvollziehbare Informationen zu liefern. Welche Qualitäts­indika­toren im Qualitätsbericht eines Krankenhauses veröffentlicht werden, legt der G-BA jährlich fest.

Dem Beschluss des G-BA zur Festlegung der Qualitätsindikatoren für das Jahr 2016 liegt der Bericht „Krankenhausbezogene öffentliche Berichterstattung von Qualitäts­indikatoren der externen stationären Qualitätssicherung – Empfehlungen des IQTIG zum Erfassungsjahr 2016“ zugrunde. Er wird in Kürze auf den Internetseiten des Instituts für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) veröffentlicht.

vp

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