Ärzteschaft

Wenige Qualitätsmängel bei Niedergelassenen

  • Donnerstag, 15. Februar 2018
Ultraschall Abdomen AdobeStock.com Anna Jurkovska
/Anna Jurkovska, stock.adobe.com

Berlin – In 470 Fällen ist niedergelassenen Ärzten im Jahr 2016 eine Genehmigung zur Erbringung verschiedener Leistungen entzogen worden. Gründe waren fehlende Fortbildungs- und Leistungsnachweise, nicht eingehaltene Mindestfrequenzen, mangelhafte gerätebezogene Anforderungen wie Wartungsnachweise, messtechnische Kontrollen oder Hygieneprüfungen. Das zeigt der neue Qualitätsbericht der KBV zum Berichtsjahr 2016 der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).

„Gemessen an der Grundgesamtheit ist diese Zahl gering, zeigt aber, dass Verstöße Konsequenzen haben“, sagte KBV-Vorstandsmitglied Thomas Kriedel heute in Berlin. Er wies darauf hin, dass einige Qualitätssicherungsmaßnahmen so erfolgreich gewesen seien, dass die entsprechenden Nachweisvorgaben ausgesetzt oder ganz abgeschafft wurden. „Dies ist konsequent, etwa wenn die Ergebnisse über einen langen Zeitraum so gut waren, dass eine weitere Prüfung nur unnötige Bürokratie bedeuten würde“, erklärte Kriedel. Er betonte, Patienten könnten sich darauf verlassen, dass ihre Ärzte, Psychotherapeuten und deren Praxen strengen Qualitätskontrollen unterliegen und sich regelmäßig fortbilden.

Ohne nachgewiesene Kompetenz und Qualität dürfe ein niedergelassener Arzt keine gesetzlich krankenversicherten Patienten behandeln. „Diese Tatsache wird bei der Diskussion einer angeblichen Zwei-Klassen-Medizin gerne vergessen. Diese flächendeckende Qualitätssicherung gibt es nur im System der Kassenärztlichen Vereinigungen“, so Kriedel. Er erklärte, der Bericht zeige außerdem einmal mehr, dass der ambulante Bereich den Vergleich mit den Krankenhäusern in Sachen Qualitätssicherung nicht zu scheuen brauche.

Für den Bericht haben die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) die Behandlungsqualität bei mehr als 12.000 Ärzten stichprobenartig überprüft. Dazu wurden rund 125.000 Patientendokumentationen zufällig ausgewählt. Bundesweit fanden 18.000 Geräteprüfungen und 4.000 Hygieneprüfungen in den Praxen statt. Zum Ende des Jahres lag die Gesamtzahl an Genehmigungen für niedergelassene Ärzte bei rund 278.000 für verschiedene Leistungsbereiche – von Akupunktur bis Zytologische Untersuchung der Zervix.

may/EB

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