G-BA passt Bedarfsplanung an: 260 neue Hausarztsitze möglich

Berlin – Erstmals hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Arztzahl an die Krankheitslast der Bevölkerung in einer bestimmten Region angepasst. Nach dem einstimmigen Plenumsbeschluss ist es damit bundesweit beispielsweise möglich, 260 zusätzliche Sitze für eine Niederlassung von Hausärzten zu ermöglichen.
Nach der Reform der Bedarfsplanung 2019, wurde in diesem Jahr die Bedarfsplanungsrichtlinie für niedergelassene Ärzte sowie Psychotherapeuten beim Morbiditätsfaktor verändert. Alle zwei Jahre sollen künftig die unterschiedliche Morbiditäten der Regionen analysiert und entsprechend mehr Haus- und Facharzt- sowie Psychotherapeutensitze ausgewiesen werden.
Einschränkend heißt es aber: „Allein mit der Ausweisung von 260 zusätzlichen Hausarztsitzen ist noch keiner Patientin und keinem Patienten geholfen“, sagte Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA.
„Entscheidend ist, ob es vor Ort gelingt, auch niederlassungswillige Ärztinnen und Ärzte zu finden. Denn seit einigen Jahren erleben wir, dass Besetzungen neuer Arztsitze oder Nachbesetzungen bereits vorhandener vor allem in ländlichen Regionen immer schwerer werden", so Hecken weiter, der auch Vorsitzender des Unterausschusses Bedarfsplanung ist.
„Trotz verschiedenster finanzieller oder sonstiger Anreize ist es oft nicht möglich, junge Ärztinnen und Ärzte dafür zu begeistern, ihren Beruf außerhalb der Ballungszentren auszuüben“, erklärte Hecken im Anschluss an die Sitzung. Mit Blick auf die Altersstruktur der heute praktizierenden Hausärzte drohten mancherorts ernsthafte Versorgungsprobleme.
Für die Anpassung des Morbiditätsfaktors hat der G-B ein zweistufiges Verfahren erarbeitet: So werden durch die bundesweit einheitlichen Basisverhältniszahlen von Einwohner pro Arzt ein „damit als allgemein angemessen betrachtete Soll-Versorgungsniveau ermittelt“, erklärt der G-BA.
Berechnet wird die Alters-, aber auch Geschlechts- und Morbiditätsstruktur. Dabei wird angenommen, dass „eine regional höhere Krankenlast der Bevölkerung mit einem höheren Bedarf an ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzten bzw. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten einhergeht“, heißt es. Somit werden in Regionen mit höherer Morbidität als der Durchschnitt die Verhältniszahlen abgesenkt und somit mehr Arztsitze ausgewiesen, bei Regionen mit geringerer Morbidität steigen die Verhältniszahlen.
Für die neue Berechnung wurden die Abrechnungsdaten der Krankenkassen von 2017 und 2019 herangezogen. Kamen demnach bisher auf einen Hausarztsitz 1.671 Einwohner, sind es künftig noch 1.607 Menschen in einem Planungsgebiet, die von einem Hausarzt versorgt werden müssen.
Sind die Patienten in der Region nun kränker als bisher im rechnerischen Bundesdurchschnitt, dann kann der entsprechende Verhältnisschlüssel sinken, so dass pro 1.344 Einwohner ein Hausarztsitz ausgewiesen werden kann. Ebenso gab es Anpassungen für einzelne Facharztgruppen.
Vor Ort können die Kassenärztlichen Vereinigungen sowie die Landesverbände der Krankenkassen aber auch von den Zahlen abweichen, wenn Planungsbereiche bei einzelnen Arztgruppen verändert werden.
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