G-BA prüft Mindestmengen für Brust- und Lungenkrebs-Operationen

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Beratungen zu weiteren Mindestmengen aufgenommen. Es geht um die Frage, ob Erfahrung und Routine bei Brust- und Lungenkrebs-Operationen ausschlaggebend für den Behandlungserfolg sind und – gegebenenfalls – wie viele dieser Operationen durchgeführt werden müssen, damit diese Erfahrung vorausgesetzt werden kann.
Der G-BA ist gesetzlich beauftragt, für Krankenhäuser einen Katalog planbarer Leistungen zu beschließen, bei denen die Qualität des Behandlungsergebnisses von der Menge der erbrachten Leistungen abhängig ist.
Bislang hat der G-BA zu sieben Leistungen Mindestmengen festgelegt (Lebertransplantation [inklusive Teilleber-Lebendspende], Nierentransplantation [inklusive Lebendspende], komplexe Eingriffe am Organsystem Ösophagus [Speiseröhre], komplexe Eingriffe am Organsystem Pankreas [Bauchspeicheldrüse], Stammzelltransplantation, Kniegelenk-Totalendoprothesen [Knie-TEP] und Versorgung von Früh- und Neugeborenen mit einem Geburtsgewicht von unter 1.250 Gramm).
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