Politik

G-BA plant Ausweitung der Mindestmengen

  • Donnerstag, 16. August 2018
/dpa
/dpa

Berlin – Die Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) haben das Ver­fahren für weitere Mindestmengenregelungen bei drei Indikationen auf den Weg gebracht. In der heutigen öffentlichen Plenumssitzung wurde dafür das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit der systematischen Literaturrecherche beauftragt.

Dabei soll untersucht werden, welche Zusammenhänge es zwischen Leistungsmenge und Qualität des Behandlungsergebnisses bei der chirurgischen Behandlung des Bronchialkarzinoms sowie bei Brustkrebs gibt. Als dritte Indikation wird eine Literaturrecherche für geplante Mindestmengen bei Stammzell­transplantationen gestartet.

Laut Gesetz ist der G-BA dazu beauftragt, für planbare stationäre Leistungen und Behandlungen zu erarbeiten, ob es einen Zusammenhang zwischen Häufigkeit und Behandlungsqualität gibt. Die jährlichen Mindestmengen werden dann vom G-BA je Ärztin oder Arzt sowie auf den Krankenhausstandort festgelegt.

Das Thema Mindestmengen ist im G-BA heikel: In den vergangenen Jahren hat es mehrere Auseinandersetzungen innerhalb des G-BA sowie Urteile des Bundessozial­gerichts gegeben. Fraglich ist immer, ob ein „besonderer Zusammenhang“ zwischen Qualität und Menge vorhanden sein muss.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat im März 2018 eine Regelung genehmigt, die auch einen „wahrscheinlichen Zusammenhang“ zwischen Behandlungs­menge und Ergebnisqualität für ausreichend erachtet. Fraglich sei aber auch, ob die Regelung zu den Mindestmengen ausreichend durchgesetzt werden können, beklagen Experten.

Bislang hat der G-BA für sieben stationäre Leistungen Mindestmengen festgelegt, dazu gehören Transplantationen von Leber und Niere, komplexe Eingriffe an der Speise­röhre, an der Bauchspeicheldrüse, den Kniegelenk-Totalendoprothesen sowie der Versorgung von Früh- und Neugeborenen mit einem Geburtsgewicht unter 1.250 Gramm.

Das Plenum des G-BA hatte sich vor der Abstimmung zum Start der Beratungsverfahren einstimmig hinter eine Protokollnotiz zum Thema Mindestmengen des unparteiischen G-BA-Vorsitzenden Josef Hecken gestellt. Auch die – nicht anwesenden – Länder­vertreter hatten im Vorfeld dem Text offenbar zugestimmt. Der Inhalt des Textes wurde in der öffentlichen Sitzung nicht weiter erläutert – dieser werde erst mit dem offiziellen Protokoll der Sitzung in mehreren Wochen veröffentlicht, hieß es auf Nachfrage.

bee

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung