Politik

Gemeinsamer Bundesausschuss kündigt Ausweitung der Mindestmengen an

  • Donnerstag, 28. Dezember 2017
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Berlin – Im kommenden Jahr sollen im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) weitere Mindestmengen und Qualitätsvorgaben für Krankenhäuser beschlossen werden. Darauf hat der G-BA-Vorsitzende, Josef Hecken, hingewiesen. Er gehe davon aus, dass bei den Mindestmengen „die Herzchirurgie und die Versorgung von Früh- und Reifgeborenen dabei sein werden“, erklärte er heute.

Hecken zufolge werden die vom G-BA beschlossenen Qualitätsindikatoren und Mindest­mengen für einzelne Behandlungen mittelfristig dazu führen, dass es zu einem Wandel kommt. Es werde in den nächsten vier, fünf Jahren noch mehr Qualität und eine Strukturbereinigung in der Krankenhauslandschaft geben, die man benötige, so Hecken.

Eine Frage der Sicherheit

Er betonte zudem, viele kleinere Krankenhäuser würden derzeit spezielle und komplexe Behandlungen anbieten, die dringend zentralisiert werden müssten – aus ökonomischen Gründen, aber auch um der Qualität und Sicherheit willen. Bei den Krankenkassen hält sich der Optimismus in Grenzen. Ihre Ausgaben für Krankenhaus­behandlungen sind allein im vergangenen Jahr um 2,6 auf 73,7 Milliarden Euro gestiegen.

„Mindestmengen sind ein guter Ansatz, aber nein, er reicht nicht“, sagt der Chef der Techniker Krankenkasse, Jens Baas. „Wir werden Geduld brauchen, denn es wird sicherlich Jahre dauern, bis wir wissen, ob wirklich Einrichtungen mit schlechter Qualität aus dem Krankenhausplan genommen werden“, meinte die Vorsitzende des GKV-Spitzenverbands, Doris Pfeiffer.

Haupthemmnis aus Sicht der Kassen: die Macht der Länder. „Es ist problematisch, dass die einzelnen Bundesländer von den auf Bundesebene festgelegten Qualitätsindi­katoren abweichen können“, kritisierte Pfeiffer. Baas mahnt: „Wenn weder die Länder noch die Krankenhäuser ein Interesse daran haben, Kapazitäten abzubauen, sind wir vom Idealzustand noch weit entfernt.“ Die Kassen sollten an der Klinikplanung beteiligt werden.

Hecken sieht die Sache nicht so kritisch: Zwar könnten die Länder neue strenge Vorgaben für Kliniken per Gesetz außer Kraft setzen. „Aber sie übernehmen damit ein hohes politisches Haftungsrisiko, denke man an mögliche Todesfälle oder Schädigungen von Patienten“, erklärte er.

dpa/may

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