G-BA setzt telefonische AU in Ausbruchsregionen in NRW wieder in Kraft
Berlin – Nach dem großen Coronaausbruch im Schlachtbetrieb von Tönnies in Westfalen können sich Patienten in den Landkreisen Gütersloh und Warendorf wieder auch nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Arzt bei leichten Atemwegserkrankungen krankschreiben lassen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute diese regionale Ausnahme per Umlaufbeschluss verabschiedet. Befristet ist die Regelung bis zum 14. Juli für die Praxen in der Region. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sind dort nun für bis zu sieben Kalendertage telefonisch zu bekommen, dies kann dann auch telefonisch für noch einmal sieben Tage verlängert werden.
Während der Pandemie hatte der G-BA diesen Beschluss bereits bundesweit gefasst – zwischen dem 9. März und 31. Mai waren telefonische AUs für leichtere Erkrankungen der oberen Atemwege, die keine schwere Symptomatik aufweisen, möglich. Ende Mai war die bundesweite Regelung nach mehrfacher Verlängerung angesichts der niedrigen Infektionszahlen ausgelaufen.
„Der G-BA hat mit zahlreichen Sonderregelungen dazu beigetragen, unnötige Patienten-Arzt-Kontakte zu vermeiden und Infektionsrisiken zu vermindern. Zusätzlich haben wir die Voraussetzungen geschaffen, um auf aktuelle Entwicklungen des Infektionsgeschehens in einzelnen Regionen zielgenau und schnell reagieren zu können – so, wie es jetzt in den Landkreisen Gütersloh und Warendorf erforderlich geworden ist“, erklärte der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Josef Hecken, in einer Mitteilung.
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