Politik

Krankschreibungen per Telefon ab jetzt nicht mehr möglich

  • Dienstag, 2. Juni 2020
/picture alliance, Karl-Josef Hildenbrand
/picture alliance, Karl-Josef Hildenbrand

Berlin – Wer eine Krankschreibung wegen einer leichten Erkrankung der oberen Atem­we­ge benotigt, muss dafür ab jetzt wieder zum Arzt. Die Sonderregelung für telefonische Krankschreibungen wegen der Coronakrise ist zum 31. Mai ausgelaufen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte das bereits Mitte Mai beschlossen. Das Ende der Sonderregelung stehe im Einklang mit der aktuellen Einschätzung der Gefährdungslage, die zu Lockerungen in vielen Bereichen geführt habe, hieß es damals.

Die befristete Ausnahmeregelung war in den vergangenen Monaten mehrmals verlängert worden, um Ansteckungsmöglichkeiten zu verringern und Arztpraxen zu entlasten. Der Deutsche Hausärzteverband hatte gefordert, die Sonderregelung mindestens bis Ende Juni zu verlängern.

Der G-BA begründet das Auslaufen der Regelung auch damit, dass inzwischen die Aus­stattung mit Masken und anderer Schutzausrüstung weitestgehend gewährleistet sei. Viele Praxen hätten Hygienekonzepte, so dass Patienten eine ärztliche Versorgung in Anspruch nehmen könnten, ohne sich erhöhten Infektionsrisiken auszusetzen.

dpa

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