G-BA soll Behandlungswege für Long COVID ausarbeiten

Berlin – Die Versorgung für gesetzlich Krankenversicherte mit dem Verdacht auf Long COVID soll verbessert werden. SPD, Grüne und FDP wollen den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) damit beauftragen, die Details zu regeln, zeigt ein Änderungsantrag für das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz.
Demnach soll der G-BA bis spätestens zum 31. Dezember 2023 in einer Richtlinie Regelungen für eine berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung für Versicherte mit Verdacht auf Long COVID beschließen. Sichergestellt werden sollen dabei eine interdisziplinäre und standardisierte Diagnostik und der zeitnahe Zugang zu einem multimodalen Therapieangebot.
Wichtig ist dabei die Zusammenarbeit verschiedener Berufsgruppen. Genannt sind unter anderem insbesondere Hausärzte, Pneumologen, Kardiologen, Neurologen, Psychiater und Psychologen sowie weitere interdisziplinären Versorgungsstrukturen wie Kompetenzzentren, Spezialambulanzen und Rehabilitationskliniken.
Der G-BA soll der Begründung nach strukturierte Versorgungspfade verbindlich beschreiben, notwendige multiprofessionelle Zusammenarbeit vorgeben sowie Mindestanforderungen an Diagnostik und Therapie definieren.
„Durch die Vorgaben soll sichergestellt werden, dass eine standardisierte Eingangsdiagnostik durchgeführt wird und anschließend multiprofessionell eine Diagnose gestellt und Behandlungsschwerpunkte festgelegt werden, um lange Odysseen der Betroffenen zu vermeiden“, heißt es in der Begründung des Antrags, der bereits leitungs- und ressortabgestimmt ist.
Notwendig sei es, eine sichere diagnostische Zuordnung und Diskrimination von leichten, mittelschweren und schweren Verläufen zu ermöglichen, um Fehlallokationen im Vorfeld zu vermeiden. Anschließend an diese interdisziplinäre Diagnostik soll der Zugang zu einem multimodalen Therapieangebot erfolgen.
Die Koalition will damit der Stellungnahme des Expertenrates der Bundesregierung zu COVID-19 Rechnung tragen. Darin seien als dringend notwendige Maßnahmen unter anderem die Etablierung flächendeckender, intersektoraler und interdisziplinärer Versorgungsstrukturen genannt.
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