Politik

G-BA soll Behandlungswege für Long COVID ausarbeiten

  • Montag, 7. November 2022
/niphon, stock.adobe.com
/niphon, stock.adobe.com

Berlin – Die Versorgung für gesetzlich Krankenversicherte mit dem Verdacht auf Long COVID soll verbessert werden. SPD, Grüne und FDP wollen den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) damit beauftragen, die De­tails zu regeln, zeigt ein Änderungsantrag für das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz.

Demnach soll der G-BA bis spätestens zum 31. Dezember 2023 in einer Richtlinie Regelungen für eine berufs­gruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung für Versicherte mit Verdacht auf Long COVID beschließen. Sichergestellt werden sollen dabei eine interdisziplinäre und standardisierte Diagnostik und der zeitnahe Zugang zu einem multimodalen Therapieangebot.

Wichtig ist dabei die Zusammenarbeit verschiedener Berufsgruppen. Genannt sind unter anderem insbeson­dere Hausärzte, Pneumologen, Kardiologen, Neurologen, Psychiater und Psychologen sowie weitere interdis­ziplinären Ver­sorgungsstrukturen wie Kompetenzzentren, Spezialambulanzen und Re­habilitationskliniken.

Der G-BA soll der Begründung nach strukturierte Versorgungspfade verbindlich beschreiben, notwendige multiprofessionelle Zusammenarbeit vorgeben sowie Mindestanforderungen an Diagnostik und Therapie definieren.

„Durch die Vorgaben soll sichergestellt werden, dass eine standardisierte Eingangsdiagnostik durchgeführt wird und anschließend multiprofessionell eine Diagnose gestellt und Behandlungsschwerpunkte festgelegt werden, um lange Odysseen der Betroffenen zu vermeiden“, heißt es in der Begründung des Antrags, der be­reits leitungs- und ressortabgestimmt ist.

Notwendig sei es, eine sichere diagnostische Zuordnung und Diskrimination von leichten, mittelschweren und schweren Ver­läufen zu ermöglichen, um Fehlallokationen im Vorfeld zu vermeiden. Anschließend an diese inter­disziplinäre Diagnostik soll der Zugang zu einem multimodalen Therapieangebot erfolgen.

Die Koalition will damit der Stellungnahme des Expertenrates der Bundesregierung zu COVID-19 Rechnung tragen. Darin seien als dringend notwendige Maßnahmen unter anderem die Etablierung flächendeckender, intersektoraler und interdisziplinärer Versorgungsstrukturen genannt.

may

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung