Politik

G-BA verlängert den Status der „besonderen Umstände“

  • Montag, 20. Juli 2020
/dpa
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Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) will auch vier Monate nach Beginn der Coronapandemie weiterhin rasche Entscheidungen der gemeinsamen Selbstverwal­tung ermöglichen.

Dafür wurde vergangene Woche ein Beschluss vom 20. März verlängert, der „das Vorlie­gen besonderer Umstände“ feststellt und schriftliche Abstimmungen auch ohne Beschlussfass­ung möglich macht.

Dazu gehört auch, dass der Sachverhalt zuvor nicht in einer Sitzung eines Unteraus­schuss­­es oder dem Plenum beraten werden muss, „solange aufgrund der besonderen Versorgungsbe­darfe eine besondere Eilbedürftigkeit der vorgesehenen Entscheidung besteht“.

Diese „besonderen Umstände“ gelten nun bis Ende Oktober. Ende Mai hatte das Gremium bereits die Geschäftsordnung verändert, um auf regionale pandemische Beschränkungs­kon­zepte reagieren zu können, beispielsweise weiterhin Arbeitsunfähigkeitsbescheini­gun­gen für Atemwegsinfekte telefonisch ausstellen zu können.

bee

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