G-BA verlängert den Status der „besonderen Umstände“

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) will auch vier Monate nach Beginn der Coronapandemie weiterhin rasche Entscheidungen der gemeinsamen Selbstverwaltung ermöglichen.
Dafür wurde vergangene Woche ein Beschluss vom 20. März verlängert, der „das Vorliegen besonderer Umstände“ feststellt und schriftliche Abstimmungen auch ohne Beschlussfassung möglich macht.
Dazu gehört auch, dass der Sachverhalt zuvor nicht in einer Sitzung eines Unterausschusses oder dem Plenum beraten werden muss, „solange aufgrund der besonderen Versorgungsbedarfe eine besondere Eilbedürftigkeit der vorgesehenen Entscheidung besteht“.
Diese „besonderen Umstände“ gelten nun bis Ende Oktober. Ende Mai hatte das Gremium bereits die Geschäftsordnung verändert, um auf regionale pandemische Beschränkungskonzepte reagieren zu können, beispielsweise weiterhin Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für Atemwegsinfekte telefonisch ausstellen zu können.
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