G-BA verlängert Sonderregeln nach Bundestagsbeschluss zur epidemischen Lage

Berlin – Einige Sonderregeln für das Gesundheitswesen verlängern sich nach der Entscheidung des Bundestages, die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ wegen der Coronapandemie um drei Monate zu verlängern. Darauf hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hingewiesen.
Krankenhausärzte können deshalb weiterhin im Rahmen des Entlassmanagements eine Arbeitsunfähigkeit (AU) für bis zu 14 Kalendertagen statt bis zu sieben Tagen nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus bescheinigen.
Ebenso können sie für bis zu 14 Tage häusliche Krankenpflege, spezialisierte ambulante Palliativversorgung, Soziotherapie sowie Hilfs- und Heilmittel verordnen. Auch Arzneimittel können sie bei der Entlassung aus dem Krankenhaus flexibler verordnen – so wie bereits in den vergangenen Monaten.
Patienten, die in ein Disease-Management-Programm (DMP) eingeschrieben sind, müssen auch weiterhin nicht verpflichtend an Schulungen teilnehmen. Auch die quartalsbezogene Dokumentation von Untersuchungen der eingeschriebenen Patienten ist kann entfallen, wenn die Untersuchung aufgrund des Infektionsschutzes nicht durchgeführt werden konnte.
Kinderärzte können die Kinder-Früherkennungsuntersuchungen U6, U7, U7a, U8 sowie U9 flexibler handhaben und die vorgegebenen Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten überschreiten.
Außerdem müssen Krankentransportfahrten zu nicht aufschiebbaren zwingend notwendigen ambulanten Behandlungen von Coronapatienten oder Personen in Quarantäne nicht vorab durch die Krankenkasse genehmigt werden.
Der Bundestag hatte gestern nach einer heftigen Auseinandersetzung zwischen Regierung und Opposition die epidemische Lage von nationaler Tragweite für maximal drei weitere Monate verlängert.
Einem entsprechenden Antrag von CDU/CSU und SPD stimmte eine Mehrheit von 325 Abgeordneten zu. 253 stimmten gegen den Antrag, fünf Parlamentarier enthielten sich bei der namentlichen Abstimmung.
Die Verlängerung gilt bis zum 25. November.
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