Gassen schlägt Abschaffung freiwilliger Leistungen der Krankenkassen vor

Berlin – In der Debatte um Einsparungen im Gesundheitssystem hat Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die komplette Abschaffung der häufig für Marketingzwecke genutzten freiwilligen Leistungen der Krankenkassen gefordert.
„Wenn nicht genug Geld für den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung da ist und gespart werden muss, sind ‚Nice-to-have’-Leistungen als Erstes zu streichen“, sagte er den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND).
„Es kann doch nicht sein, dass Kassen die Vergütung für Leistungen, die durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossen worden sind, kürzen wollen und gleichzeitig hohe Summen für werbewirksame Dinge bezahlen“, sagte er mit Blick auf Forderungen der Kassen, die Honorare der Ärzte zu kappen.
Das mögliche Einsparvolumen durch eine komplette Abschaffung der freiwilligen Leistungen bezifferte Gassen auf knapp eine Milliarde Euro pro Jahr. Gassen bezog sich auf die Satzungsleistungen, die über das allgemeine Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen und von Kasse zu Kasse unterschiedlich sind.
Dazu zählen etwa die umstrittenen Behandlungsmethoden Homöopathie, Anthroposophie oder Phytotherapie, aber auch die professionelle Zahnreinigung.
Zudem zahlen viele Krankenkassen Zuschüsse zu Gesundheitskursen oder für den Kauf von Fitnesstrackern. Den Kassen wird immer wieder vorgeworfen, mit solchen Angeboten, deren medizinischer Nutzen oft angezweifelt wird, Geld der Solidargemeinschaft für Werbezwecke einzusetzen.
Für die Linke im Bundestag geht der Vorschlag am Kern des Problems vorbei. „Die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung lassen sich nicht stabilisieren, indem man pauschal den Rotstift ansetzt“, sagte Ates Gürpinar, Sprecher für Gesundheitsökonomie der Fraktion Die Linke im Bundestag.
Entscheidend dafür, was von den Krankenkassen übernommen werde, müsse sein, ob es medizinisch sinnvoll sei und nachweislich helfe. „Was keine nachgewiesene Wirkung hat, etwa Homöopathie, darf nicht aus Beitragsmitteln finanziert werden“, so Gürpinar. Hingegen können etwa seriöse Gesundheitskurse, heute oft Teil der freiwilligen Leistungen, Krankheiten verhindern und sollten Teil des regulären Leistungskataloges werden.
Hintergrund der Debatte ist die schlechte Finanzlage der GKV, denen im laufenden Jahr ein Defizit von mehr als zehn Milliarden Euro droht. Derzeit wird über Reformen beraten, um dies zu verhindern. Neben möglichen Einsparungen zulasten der Ärzteschaft und der Pharmaindustrie geht es dabei auch um Kürzungen bei Kliniken und mögliche höhere Zuzahlungen für Patienten.
Die Forderungen Gassens stehen teilweise im Widerspruch zu Überlegungen für eine Reform der Rentenversicherung. Hier wird sogar über eine Ausweitung von Gesundheitskursen und weiteren Präventionsmaßnahmen nachgedacht, um einen späteren durchschnittlichen Renteneintritt zu erreichen.
Das Bundesgesundheitsministerium nahm den Vorschlag Gassens „zur Kenntnis“, wollte ihn aber nicht kommentieren, wie eine Sprecherin in Berlin sagte. „Er reiht sich ein in eine ganze Reihe von Vorschlägen zur Stabilisierung der GKV-Finanzen.“ Die Sprecherin verwies auf die Kommission zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung, die im September ihre Arbeit aufnahm. Diese werde Ende März ihre Ergebnisse vorstellen.
Die Ministeriumssprecherin betonte aber, dass die Kassen das Recht hätten, Satzungsleistungen anzubieten. Die Position des Gesundheitsministeriums sei, „dass wir für einen Wettbewerb der Kassen sind, grundsätzlich. Und die Satzungsleistungen sind ja eine Möglichkeit, dass die Kassen miteinander in den Wettbewerb treten“.
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