GKV-Finanzen: Kassenärztliche Bundesvereinigung erläutert Ideenkatalog

Berlin – Demnächst soll eine vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) eingesetzte Kommission Vorschläge zur Stabilisierung der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vorstellen. Auf aus ihrer Sicht sinnvolle Einsparpotenziale machte heute die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) aufmerksam.
Der Vorstandsvorsitzende der KBV, Andreas Gassen, verwies insbesondere auf die versicherungsfremden Leistungen. Diese würden die GKV aktuell nach vorliegenden Schätzungen bis zu 60 Milliarden Euro kosten – was durch den Bundeszuschuss in Höhe von 14,5 Milliarden Euro nur zu einem Bruchteil abgefedert werde.
Die mögliche Entlastung für die GKV durch eine adäquate Ausfinanzierung mit Bundesmitteln sei damit so hoch, dass man „nahezu die gesamte ambulante Versorgung“ abdecken könnte, betonte Gassen. Allein die Deckungslücke bei den Grundsicherungsempfängern betrage rund neun Milliarden Euro. Diesbezüglich unterstütze man auch die Klage des GKV-Spitzenverbands vor dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) gegen die entsprechenden Zuweisungsbescheide des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS).
Gassen plädierte zudem für zweckgebundene Abgaben auf Tabak, Alkohol und stark gezuckerte Getränke. Diese Abgaben sollen dann an das Gesundheitswesen beziehungsweise den Gesundheitsfonds fließen. Zur Sinnhaftigkeit eines solchen Instruments gebe es in der Ärzteschaft „keine zwei Meinungen“.
Weitere Entlastung für die GKV-Finanzen ließe sich mit einem verstärkten Bürokratieabbau erzielen, so Gassen. Sinnvoll könne auch eine Überprüfung des Leistungskatalogs sein – etwa mit Blick auf humangenetische Untersuchungen. Deren Ausgabendynamik verursache aktuell jährliche Kosten von 200 bis 300 Millionen Euro.
Vorstellbar sei, „gewisse Bedingungen“ einzuziehen, wann und von wem entsprechende Untersuchungen durchgeführt werden. Dieses Muster lasse sich ausdehnen: So könnten beispielsweise bildgebende Verfahren an einzelne Fachgruppen gekoppelt werden.
Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV, thematisierte die Bereiche primärärztliche Versorgung und Prävention. Von Weiterentwicklungen in diesen Feldern seien „keine schnellen Einsparungen“ zu erwarten – trotz oder gerade aufgrund der Langzeitperspektive hätten aber beide Aspekte eine ungeheure Bedeutung für das Gesundheitssystem.
Die geplante Patientensteuerung in der Primärversorgung müsse sowohl mit einer gewissen Verbindlichkeit hinterlegt als auch ein „atmendes, flexibles System“ sein. Zwingend notwendig sei in diesem Zusammenhang der Ausbau der 116117, betonte Hofmeister. Ebenfalls ausgebaut werden müsse die digitale Unterstützung, etwa in Form einer digitalen „qualifizierten Überweisung“. Eine solche digitale Überweisungsmöglichkeit inklusive darin enthaltener Daten für die Fachärztin beziehungsweise den Facharzt hätte man gerne als eine der Primärfunktionen der Telematikinfrastruktur (TI) gehabt.
Grundsätzlich müsse bei der TI und der elektronischen Patientenakte (ePA), was Stabilität und Funktionalität angeht, noch nachgelegt werden, mahnte Sibylle Steiner, Mitglied des Vorstands der KBV, an. Dies sollte zwingend vor weiteren Ausbaustufen erfolgen.
„Wenn, und wirklich nur wenn die Befüllung und Nutzung der ePA ohne zusätzlichen Aufwand für die Praxen möglich wäre, könnte das auch zu einem relevanten Einsparvolumen führen“, so Steiner. Ein zentraler Hebel im Zusammenhang mit dem vom BMG angekündigten Digitalgesetz stelle deshalb die Weiterentwicklung der Praxisverwaltungssoftware dar. Hier brauche man „echten Leistungswettbewerb“ – entsprechende Punkte habe man seitens der KBV adressiert.
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