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GKV-Arzneimittelkosten: Umsatzabhängiger Herstellerabschlag könnte Milliardensumme einsparen

  • Mittwoch, 18. Februar 2026
/ngaga35, stock.adobe.com
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Hamburg – Die Umsetzung eines umsatzabhängigen Herstellerabschlags im Bereich der patentgeschützten Arzneimittel könnte Einsparungen für die Krankenkassen in Höhe von rund 1,3 Milliarden Euro bewirken, so der aktuelle AMNOG-Kurzreport der DAK-Gesundheit.

„Die Ausgaben für patentgeschützte Arzneimittel steigen weiter stark an und gehören zu den dynamischsten Kostentreibern in der gesetzlichen Krankenversicherung“, erläuterte Andreas Storm, Vorstandsvorsitzender der DAK-Gesundheit.

Der Analyse der Kassendaten zufolge sind patentgeschützte Arzneimittel für 53 Prozent der GKV-Arzneimittelausgaben verantwortlich, obwohl sie nur sieben Prozent der insgesamt verordneten Tagesdosen ausmachen. Dabei führe der Wettbewerb zwischen patentgeschützten Arzneimitteln mit vergleichbarer Wirkweise bislang nicht zu relevanten Preisrückgängen.

Vor diesem Hintergrund stellt ein umsatzabhängiger Herstellerabschlag aus Sicht der DAK-Gesundheit ein faires und zielgenaues Instrument dar, welches der Ausgabendynamik entgegenwirken kann. Er entlaste die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), ohne Innovationen pauschal zu beeinträchtigen, hieß es. „Die Finanzkommission Gesundheit sollte diesen Vorschlag rasch aufgreifen“, so Storm.

Grundsätzlich besteht für die DAK-Gesundheit Handlungsbedarf bei den GKV-Arzneimittelausgaben. Diese seien im ersten Halbjahr 2024 um rund zehn Prozent gestiegen, im ersten Halbjahr 2025 erneut um sechs Prozent und stellten mittlerweile den zweitgrößten Ausgabenblock der GKV dar.

Deshalb müsse das auf dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) basierende Verfahren der Preisregulierung innovativer Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen in Deutschland auch – neben Maßnahmen mit temporärer Wirkung wie der Absenkung des Mehrwertsteuersatzes oder eine Anhebung des Herstellerabschlages – strukturell reformiert werden.

Unter anderem, so die DAK-Gesundheit, sollte der Gesetzgeber mit entsprechenden Nachschärfungen für eine striktere Umsetzung von Preis-Menge-Regulationen sorgen. Zwar seien schon jetzt Entlastungen durch Preis-Mengen-Regelungen und mengenbezogenen Komponenten in Erstattungsbeträgen vorgesehen, allerdings seien diese aufgrund nicht klarer Formulierungen im Gesetz in der Umsetzung sehr schwach, sodass es nur zu marginalen Preisanpassungen komme.

Zudem gelte es, eine regelmäßige Re-evaluation der Nutzenbewertung durchzuführen, um den jeweiligen Preis an eine unter Umständen veränderte Marktsituation anzupassen. Beide Instrumente bedürften einer politischer Konkretisierung und Umsetzung.

Der DAK-Kurzreport befasst sich auch mit dem Aspekt der Standortförderung im Pharmabereich: Es sei kein belastbarer Zusammenhang zwischen höheren Erstattungspreisen und Standortinvestitionen ersichtlich.

Investitions- und Studienentscheidungen würden vielmehr vorrangig durch strukturelle Standortfaktoren geprägt – insbesondere spielten hier regulatorische Planbarkeit, Geschwindigkeit und Qualität administrativer Verfahren, Forschungs- und Dateninfrastruktur sowie die Leistungsfähigkeit klinischer Netzwerke eine große Rolle. Standortpolitik sollte daher primär auf diese Rahmenbedingungen ausgerichtet werden.

aha

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