Gebührenbescheide für Rettungsdienst in Brandenburg auf Eis

Potsdam – Im Streit um die Kosten für Rettungsfahrten in Brandenburg liegen geplante Gebührenbescheide vorerst auf Eis. Das sei „zunächst vom Tisch“, sagte Gesundheitsminister René Wilke (SPD) gestern Abend nach einem Spitzentreffen mit Kommunen und Krankenkassen.
Es bestehe Einmütigkeit, dass die Bürger sicher sein wollten, am Ende nicht privat die Kosten dafür tragen zu müssen. Er sehe eine Fähigkeit zur Einigung. Eine Lösung steht aber aus und soll nun entwickelt werden.
Die Stadt Cottbus hatte kürzlich angekündigt, dass die Menschen dort erstmals für Rettungseinsätze zahlen müssen. Die Stadt sah sich wegen einer Finanzierungslücke gezwungen, Gebührenbescheide ab Ende März zu verschicken – zunächst für Januar 2025.
Sie wirft den Krankenkassen vor, sie weigerten sich, für 2025 komplett zu zahlen, was diese aber zurückweisen. „Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger nicht belasten“, sagte Oberbürgermeister Tobias Schick (SPD).
„Selbstverständlich zahlen die Krankenkassen für gesetzlich vorgesehene, transparente und ordnungsgemäß kalkulierte Rettungsdienstleistungen“, hieß es von den Ersatzkassen. Nicht akzeptabel seien jedoch Kostenansätze, die wirtschaftlich nicht nachvollziehbar belegt oder gebührenrechtlich nicht ansatzfähig seien.
Auch in Dahme-Spreewald drohen bisher mögliche Gebührenbescheide. „Die 112 muss man rufen können, ohne sich Sorgen zu machen, dass man dann mit Gebühren belastet wird“, sagte Landrat Sven Herzberger (parteilos). Das sei den Kassen insbesondere sehr wichtig, sagte die Leiterin des Verbands der Ersatzkassen Berlin-Brandenburg (vdek), Rebecca Zeljar.
Im vergangenen Jahr hatten sich acht Landkreise mit den Krankenkassen geeinigt, dass Fahrten mit dem Rettungswagen gebührenfrei bleiben. Die übrigen Kreise und die vier kreisfreien Städte hatten sich mit den Kassen zuvor auf eine Kalkulation verständigt.
Nun geht alles auf Anfang. Dazu kommt das Problem von Fahrten ohne Krankentransport. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied im Januar, dass Leerfahrten nicht von den Kassen übernommen werden müssen.
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