Rettungsdienst: Ersatzkassen kritisieren Cottbus

Potsdam – Brandenburgs Ersatzkassen üben scharfe Kritik an der Ankündigung der Stadt Cottbus, Gebührenbescheide für die Nutzung des Rettungsdienstes direkt an die Bürger zu versenden.
„Während wir mit zahlreichen anderen Landkreisen und kreisfreien Städten in Brandenburg konstruktiv an rechtssicheren und transparenten Kalkulationen arbeiten, ist es mit Cottbus bislang nicht gelungen, eine belastbare Einigung zu erzielen“, heißt es in einer Stellungnahme des Verbands der Ersatzkassen Berlin-Brandenburg (VdEK).
Eine Kostensteigerung von rund 30 Prozent von 2024 auf 2025 sei auf Basis der bislang vorgelegten Unterlagen unplausibel und gegenüber der Versichertengemeinschaft nicht vertretbar.
Die Darstellung, die Krankenkassen kämen ihrer Finanzierungsverantwortung nicht nach, weise man entschieden zurück. Der Rettungsdienst sei eine Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge und werde von den Landkreisen und kreisfreien Städten organisiert und verantwortet.
„Selbstverständlich zahlen die Krankenkassen für gesetzlich vorgesehene, transparente und ordnungsgemäß kalkulierte Rettungsdienstleistungen“, heißt es in der Stellungnahme. „Nicht akzeptabel sind jedoch Kostenansätze, die wirtschaftlich nicht nachvollziehbar belegt oder gebührenrechtlich nicht ansatzfähig sind.“ In solchen Fällen seien Krankenkassen verpflichtet, die Interessen der Beitragszahlenden zu schützen.
Mit der Stadt Cottbus konnte nach Angaben der Ersatzkassen bislang keine Einigung zur Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) 2025 und 2026 erzielt werden, da die vorgelegten Unterlagen die massive Kostensteigerung nicht plausibel erklärten. Gebühren dürften nur auf Grundlage der ansatzfähigen und betriebsnotwendigen Kosten kalkuliert werden.
Finanzielle Aspekte des kommunalen Gesamthaushalts oder politische Zielsetzungen der Stadt seien dabei nicht über Rettungsdienstgebühren refinanzierbar. Gebührenbescheide an Versicherte seien kein geeignetes Mittel, um Kalkulationsfragen zu klären, hieß es. Man appelliere daher an die Stadt, an den Verhandlungstisch zurückzukehren und eine nachvollziehbare, gebührenrechtlich belastbare Kosten-Leistungs-Rechnung vorzulegen.
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