Rettungsdienst: Cottbus kündigt Bescheide an

Potsdam/Cottbus – Wer in Cottbus im Januar 2025 den Rettungswagen gerufen hat, wird demnächst wohl Post bekommen. Heute kündigte Oberbürgermeister Tobias Schick (SPD) an, rund 1.000 Bürgern, die im Januar 2025 Leistungen des Rettungsdienstes in Anspruch genommen haben, einen Gebührenbescheid zukommen zu lassen.
Wie die Stadt Cottbus mitteilte, seien die Krankenkassen nach dem jüngsten Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, das ihnen die Finanzierung von Fehlfahrten untersagt hatte, nur noch zur Finanzierung von 80 Prozent der Kosten des Rettungsdienstes bereit.
„Ich weiß, dass dieser drastische Schritt zu viel Frust und Aufwand bei den Betroffenen führen wird“, sagte Schick. „Wir können jedoch nicht einfach so auf insgesamt 13 Millionen Euro allein für das Jahr 2025 verzichten, für die die Leistungen durch Rettungssanitäter und Notärzte bereits erbracht sind.“
Auch im Brandenburger Landtag wurde heute über die Situation des Rettungsdienstes diskutiert. „Wenn Menschen den Notruf wählen, sind sie in einer Situation, in der es um Leben und Tod geht“, sagte der BSW-Abgeordnete Andreas Kutsche.
„Die bisherigen Regeln zur Finanzierung des Rettungsdienstes funktionieren nicht mehr.“ Ein Zuschauen des Lands sei keine Option mehr. Die Landesregierung könne sich ihrer Verantwortung für den Rettungsdienst nicht mehr entziehen.
Das Land müsse deswegen eine Novelle des Brandenburgischen Rettungsdienstgesetzes vornehmen, die eine verlässliche, finanzielle Absicherung der kommunalen Träger gewährleiste. Die AfD-Abgeordnete Daniela Oeynhausen forderte das Land ebenfalls auf, die Kosten für die Fehlfahrten aus Landesmitteln zu übernehmen.
Landtagsvizepräsidentin Jouleen Gruhn (SPD) erklärte, niemand solle zögern müssen, den Notruf zu wählen, weil er Angst vor der Rechnung hat. „Wir haben jetzt die Situation, dass die Landkreise auf den Kosten für die medizinische Behandlung vor Ort sitzen bleiben“, sagte Gruhn.
„Das ist eine für mich nicht zu begreifende Schieflage, die dringend mit einer Reform der Notfallgesetzgebung im Bund geregelt werden muss.“ Ziel müsse es sein, in allen Landkreisen tragfähige Gebührenordnungen zu erreichen.
Auch der CDU-Abgeordnete Michael Schierack verwies in der Debatte auf den Bund. „Es dauert viel zu lange, die Belastung der Kommunen ist hoch, und die Kassen weigern sich ihrer Verpflichtung nachzukommen“, so der Cottbuser Mediziner. Die frühere Gesundheitsministerin Britta Müller (parteilos) sei gegenüber den Krankenkassen zu zahm gewesen, ihr Nachfolger René Wilke (SPD) sollte hier Zähne zeigen.
Wilke sprach vor den Abgeordneten vor einer hoch konflikthaften Situation. „Aus meiner Sicht gibt es keinen Schuldigen, alle haben ihre berechtigte Position“, so Wilke. Die Kommunen wollten Handlungssicherheit. Die Kassen hätten ein Interesse daran, das effizienteste und kostengüngstigste Verfahren zu wählen.
„Wenn wir uns diese Konfliktlage anschauen, dann hilft eines garantiert nicht: Zu sagen, wir regeln das, indem wir sagen: Im Zweifel zahlt das Land.“ Dann werde es keinen Verhandlungsdruck mehr geben.
„Im Zweifel alimentieren wir dysfunktionale Dinge mit Landesgeld“, sagte Wilke. Das Land sei aber mit den Landkreisen und Krankenkassen im Gespräch, um eine Übergangslösung zu finden, bis es eine mittelfristige Lösung durch eine bundesgesetzliche Regelung gebe.
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