Geburtshilfe in Baden-Württemberg gut ausgebaut

Stuttgart – Auf die hochwertige geburtsärztliche Versorgung in Baden-Württemberg haben Politik und Ärzteschaft des Bundeslandes hingewiesen. „Die Geburtshilfe in Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit den niedergelassenen Frauenärzten und den Hebammen kann sich sehen lassen. Das zeigt sich ganz konkret anhand von Versorgungsdaten. So ist die Säuglingssterblichkeit beispielsweise wesentlich geringer als im Durchschnitt der EU-Staaten“, sagte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha (Grüne) vor dem Hintergrund der Initiative der Bundesregierung um die Stärkung der Geburtshilfe. Auch die Sterblichkeit innerhalb der ersten Tage nach der Geburt beziehungsweise die Zahl der Totgeburten weisen niedrige Werte auf als der EU-Durchschnitt, so Lucha.
„In Baden-Württemberg versorgen etwa 1.600 Frauenärzte permanent rund 100.000 Schwangere. Die Belegärzte begleiten rund 4.500 Geburten pro Jahr. Die niedergelassenen Frauenärzte arbeiten eng mit den Kliniken und den Hebammen zusammen und können daher ein engmaschiges Netz an Versorgung gewährleisten“, sagte Markus Haist, Landesvorsitzender des Berufsverbandes der Frauenärzte in Baden-Württemberg und niedergelassener Frauenarzt aus Pforzheim.
Auf Nachwuchsprobleme auch in der Geburtshilfe wies Norbert Metke hin, Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Baden-Württemberg. „Wir stehen vor der Herausforderung, wie wir das heutige Versorgungsniveau aufrechterhalten“, sagte er. Aktuell seien in einigen Regionen Arztsitze für Gynäkologen unbesetzt. Die KV bemühe sich darum, die ärztliche Versorgung zu stabilisieren. Dazu gehöre das Förderprogramm Ziel und Zukunft (ZuZ), das auch Fördermöglichkeiten für Frauenärzte enthalte.
Seit 2017 besteht in Baden-Württemberg ein Runder Tisch Geburtshilfe unter der Leitung von Staatssekretärin Bärbl Mielich (Grüne). Nach einem im vergangenen Frühjahr erschienen Versorgungsbericht lassen sich die Stellen für Fachärzte und Ärzte in Weiterbildung in der Gynäkologie bei jeder dritten Klinik nicht besetzen. Im Jahr 2017 waren zudem mehr als zwei Drittel der niedergelassenen Frauenärzte 50 Jahre alt oder älter, was bedeutet, dass spätestens bis zum Jahr 2030 zwei Drittel der Frauenarztpraxen nachbesetzt werden müssen.
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