Vermischtes

Geldstrafe für Arzt wegen falscher Atteste zu Befreiung von Maskenpflicht

  • Freitag, 15. März 2024
/picture alliance, pressefoto_korb, Micha Korb
/picture alliance, pressefoto_korb, Micha Korb

Freiburg – Das Amtsgericht im baden-württembergischen Freiburg hat einen Arzt, der während der Coronapandemie falsche Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht an Schulen ausstellte, zu einer Geldstrafe verurteilt.

Er soll 9.900 Euro zahlen, wie das Gericht heute mitteilte. Das Urteil wurde demnach bereits nach einem Prozesstag gestern verkündet.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 71-Jährige in 35 Fällen Atteste ausgestellt hatte, obwohl die medizinischen Voraussetzungen dafür nicht vorlagen. Dem Urteil ging eine Verständigung voraus. Dabei einigten sich die Prozessbeteiligten darauf, 30 der insgesamt 65 angeklagten Fälle einzustellen.

Über die Feststellungen zur Tat und deren rechtlicher Würdigung wurde nicht mehr verhandelt, sondern über die Höhe der Strafe.

afp

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung