Politik

Gematik droht langwieriger Rechtsstreit wegen TI-Störung

  • Dienstag, 7. Juli 2020
/fotomowo, stock.adobe.com
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Berlin – Im Zusammenhang mit der Störung der Telematikinfrastruktur (TI) droht unter Umständen ein langwieriger Rechtsstreit. Die Gematik sieht sich als für den Aufbau der TI verantwort­liche Gesellschaft offenbar nicht in der Pflicht, die entstandenen finanziellen Folgen zu tragen.

Laut einem Bericht des Handelsblattes ist die Position der Gematik, dass bei der Aktuali­sie­rung des Vertrauensankers fachliche und betriebliche Vorgaben nicht eingehalten wur­den – damit könnte die Haftung unter Umständen bei Arvato Systems liegen.

Die Gematik sieht die Kosten für die Behebung der Störung durch die IT-Dienstleister der Ärzte eigentlich als im Rahmen der Betriebskostenpauschale abgegolten. Allerdings zwei­feln mehrere IT-Dienstleister diese Auffassung an, beziehungsweise erachten die Pauschale als nicht ausreichend.

Die Konnektoren, die in den Arzt- und Psychotherapeutenpraxen den Zugang zur TI her­stellen, prüfen mittels des Vertrauensankers, ob die jeweilige Verbindung sicher ist. Ur­sache der Störung war ein offenbar fehlerhafter Anker – dieser verhinderte den Aufbau einer Verbindung zur TI.

Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung hatte Arvato Systems aus dem Bertels­mann-Konzern im Jahr 2019 erneut den Zuschlag der Gematik für den Betrieb, die Pflege sowie die Weiterentwicklung der TI erhalten.

Der Ausschreibungsgegenstand umfasste die Aktualisierung und den Betrieb der Telema­tik­infrastruktur „im Sinne einer Ende-zu-Ende Verantwortung beim Datenaustausch über alle Sektoren des Gesundheitswesens hinweg“ – so verlautbarte damals Arvato selbst.

In einer noch unveröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Frage der Grünen, die dem Handelsblatt vorliegt, heißt es, die „Gematik hat mit dem An­bieter der zentralen Dienste der TI industrieübliche Haftungsregelungen vereinbart.“

Oberste Priorität habe die zügige Behebung der Störung – betonte die Gematik auf An­frage des Deutschen Ärzteblattes. Die Aufklärung des Sachverhaltes – also die Fest­stellung der Verantwortlichkeit, Schadensauswirkung und Schadensregulierung – dauere derzeit noch an.

Von Bertelsmann hieß es dazu gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt als langjähriger Part­ner pflege man einen „vertrauensvollen und konstruktiven Austausch mit der Ge­matik“.

aha

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