Gematik droht langwieriger Rechtsstreit wegen TI-Störung

Berlin – Im Zusammenhang mit der Störung der Telematikinfrastruktur (TI) droht unter Umständen ein langwieriger Rechtsstreit. Die Gematik sieht sich als für den Aufbau der TI verantwortliche Gesellschaft offenbar nicht in der Pflicht, die entstandenen finanziellen Folgen zu tragen.
Laut einem Bericht des Handelsblattes ist die Position der Gematik, dass bei der Aktualisierung des Vertrauensankers fachliche und betriebliche Vorgaben nicht eingehalten wurden – damit könnte die Haftung unter Umständen bei Arvato Systems liegen.
Die Gematik sieht die Kosten für die Behebung der Störung durch die IT-Dienstleister der Ärzte eigentlich als im Rahmen der Betriebskostenpauschale abgegolten. Allerdings zweifeln mehrere IT-Dienstleister diese Auffassung an, beziehungsweise erachten die Pauschale als nicht ausreichend.
Die Konnektoren, die in den Arzt- und Psychotherapeutenpraxen den Zugang zur TI herstellen, prüfen mittels des Vertrauensankers, ob die jeweilige Verbindung sicher ist. Ursache der Störung war ein offenbar fehlerhafter Anker – dieser verhinderte den Aufbau einer Verbindung zur TI.
Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung hatte Arvato Systems aus dem Bertelsmann-Konzern im Jahr 2019 erneut den Zuschlag der Gematik für den Betrieb, die Pflege sowie die Weiterentwicklung der TI erhalten.
Der Ausschreibungsgegenstand umfasste die Aktualisierung und den Betrieb der Telematikinfrastruktur „im Sinne einer Ende-zu-Ende Verantwortung beim Datenaustausch über alle Sektoren des Gesundheitswesens hinweg“ – so verlautbarte damals Arvato selbst.
In einer noch unveröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Frage der Grünen, die dem Handelsblatt vorliegt, heißt es, die „Gematik hat mit dem Anbieter der zentralen Dienste der TI industrieübliche Haftungsregelungen vereinbart.“
Oberste Priorität habe die zügige Behebung der Störung – betonte die Gematik auf Anfrage des Deutschen Ärzteblattes. Die Aufklärung des Sachverhaltes – also die Feststellung der Verantwortlichkeit, Schadensauswirkung und Schadensregulierung – dauere derzeit noch an.
Von Bertelsmann hieß es dazu gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt als langjähriger Partner pflege man einen „vertrauensvollen und konstruktiven Austausch mit der Gematik“.
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