Ärzteschaft

TI-Störung: Praxen erhalten keine Rechnung

  • Montag, 22. Juni 2020
/gilles lougassi, stock.adobe.com
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Berlin – Ärzte und Psychotherapeuten erhalten für die Behebung der derzeitigen Störung in der Telematikinfrastruktur (TI) keine Rechnung. Darauf hat die Kassenärztliche Bundes­ver­einigung (KBV) hingewiesen.

Die Gematik habe mit den IT-Dienstleistern ein Verfahren zur Finanzierung abgestimmt, wonach die Praxen sich nicht um die Erstattung der Kosten kümmern müssten, teilte die KBV mit. Es sei Sache des Dienstleisters mit seinem Vertragspartner oder der Gematik zu klären, wer für die Kosten aufkomme.

Die Gematik empfiehlt Praxen eventuelle Rechnungen mit Verweis auf den Wartungs­ver­trag und die Absprache mit der Gematik und den IT-Dienstleistern nicht zu bezahlen.

„Für uns steht damit endlich fest: Ärzte und Psychotherapeuten müssen nichts für die Behebung der TI-Störung bezahlen“, sagte KBV-Vorstandsmitglied Thomas Kriedel. Sie müssten sich in keiner Weise darum kümmern, wer für den Schaden aufkomme oder die Rechnungen bezahle. „Auch in Streitfragen sind sie außen vor“, so Kriedel.

Seit Bekanntwerden der TI-Störung vor drei Wochen hatte Kriedel immer wieder gefor­dert, dass der Schaden so schnell wie möglich behoben wird und dies für die betroffenen Praxen aufwandsarm und kostenfrei ist.

Der KBV-Vorstand appellierte an alle Praxen, die noch von der aktuellen Störung betroff­en sind, so schnell wie möglich einen Termin mit ihrem IT-Dienstleister zu vereinbaren. Das notwendige Update per Fern- oder Vor-Ort-Wartung sollte möglichst noch in diesem Monat durchgeführt werden, rät er.

Zu der Kostenfrage hat die KBV eine Praxisinformation erstellt. Darin können Ärzte und Psychotherapeuten nachlesen, was die Gematik dazu empfiehlt.

may/EB

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