Ärzteschaft

Verbände fordern Nachbesserungen am geplanten Patienten­daten-Schutz-Gesetz

  • Dienstag, 26. Mai 2020
/ipopba, stock.adobe.com
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Berlin – „Mehr Mut bei der Gestaltung digitaler Medizin“ fordert der Marburger Bund (MB) vor der morgigen Anhörung des geplanten Patientendaten-Schutz-Gesetzes (PDSG) im Bundestag. Dabei geht es dem MB zunächst um die Zugriffsrechte auf die elektroni­sche Patientenakte (ePA).

„Es ist nicht nachvollziehbar, warum Ärzten im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) nur ein begrenzter Zugang zu den Daten der ePA bei der medizinischen Versorgung der Men­schen ermöglicht werden soll“, sagte Peter Bobbert, Bundesvorstands­mitglied des MB. Der Gesetzgeber müsse mutiger in der rechtlichen Rahmengestaltung sein und den Ärz­ten im ÖGD die gleichen Möglichkeiten bieten wie denen im stationären und ambulanten Bereich.

Bobbert kritisierte auch eine vorgesehene Regelung, nach der Versicherte die Inhalte ihrer ePA an die Krankenkassen übermitteln können, wenn sie zum Beispiel kassenspe­zi­fische Angebote nutzen wollen.

„Gesetzliche und private Krankenversicherungen dürfen weder heute noch in Zukunft von ihren Versicherten verlangen oder ihre Versicherten dazu animieren, Krankheitsdaten preiszugeben, indem sie beispielsweise als Gegenleistung finanzielle Vorteile oder eine verbesserte individuelle medizinische Versorgung versprechen“, so Bobbert. Ein solches Verwendungs- und Weitergabeverbot müsse uneingeschränkt gelten.

Der SpiFa wehrt sich in einer Stellungnahme dagegen, Ärzte als „Digitalisierungshelfer“ einzustufen – es sei „klar herauszustellen, dass Vertragsärzte nicht als freundliche Un­ter­stützung der Krankenkassen mit den Patienten die Verarbeitung von medizinischen Daten in einer elektronischen Patientenakte der gesetzlichen Krankenkassen zu besprechen haben“, hieß es aus dem Verband.

„Die Förderung oder Erlangung digitaler Kompetenzen ist nicht Aufgabe der Ärzte in Deutschland“, betonte der Hauptgeschäftsführer des SpiFa, Lars Lindemann.

Das PDSG regelt unter anderem die weitere Ausgestaltung der ePA und die Einführung des elektronischen Rezepts. Letzteres soll bereits verpflichtend ab 1. Januar 2022 als Anwendung der sicheren Telematikinfrastruktur (TI) eingeführt werden.

hil

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